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Nachdem Baurekurskommission und Verwaltungsgericht gegen sie entschieden hat, erfüllt die Erbengemeinschaft Rudolf Schmid in Hedingen eine Auflage der Gemeinde: Sie pflanzte eine Linde, die den Nachbarn vor der Blendeinwirkung der Solaranlage schützt – und hat obendrein happige Kosten zu tragen.
Von Werner Schneiter
Der nicht alltägliche Fall geht ins Jahr 2002 zurück. Damals erhielt die Erbengemeinschaft Schmid an der Alten Affolternstrasse in Hedingen, der erklärten «Solargemeinde», die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser. Deren Satteldächer statte sie im Rahmen der Bauausführung in den Jahren 2003/04 - wie anderswo im Dorf - mit einer Fotovoltaikanlage aus.
Die von den Panels reflektierenden Sonnenstrahlen waren schon im Rahmen der Baubewilligung ein Thema. Die Gemeinde befand damals aufgrund eines Gutachtens, dass die Blendeinwirkungen nicht so stark sind. Der Nachbar der Erbengemeinschaft gab indessen keine Ruhe. Nach einem weiteren Gutachten kam die Gemeinde aber zu Schluss, es handle sich um eine «unzumutbare Belästigung» und verlangte 2006 im Nachhinein von der Erbengemeinschaft Sanierungsmassnahmen. Der Streit drehte sich um die Frage der Dauer der Blendeinwirkung durch die Panels. War im ersten Gutachten von «kurzzeitigen Reflexionen» die Rede, wurde im zweiten festgehalten, dass die Blendeinwirkung an einigen Tagen im Jahr bis zu 50 Minuten beträgt. Aufgrund dieses zweiten Gutachtens forderte die Gemeinde von der Erbengemeinschaft Sanierungsmassnahmen.
Keine korrekte Würdigung oder Güterabwägung?
Aber diese sah in ihrer Stellungnahme zum Rekurs an die Baurekurskommission den Sachverhalt anders und sprach von einer «nicht korrekten Würdigung des Sachverhalts durch die Gemeinde.» Wohl seien die täglichen Maximaldauern der Blendungen gemäss zweitem Gutachten an gewissen Tagen höher als ursprünglich vermutet, aber dies treffe jedoch für die gesamte Blendung nicht zu», hielt sie in einer Stellungnahme an die Baurekurskommission fest. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass sie aufgrund einer gültigen Baubewilligung gehandelt habe. Und die könne nicht im Nachhinein mit Auflagen versehen werden. Abgesehen davon findet es die Erbengemeinschaft nicht nachvollziehbar, dass die sich Energiestadt nennende Gemeinde Hedingen einseitig auf die Seite des Nachbarn stelle, der gegen eine umweltfreundliche Solaranlage kämpfe.
Der Hedinger Gemeindepräsident Paul Schneiter betont, dass der Fall juristisch korrekt abgewickelt worden sei. «Wir mussten eine Güterabwägung vornehmen und aufgrund von Gesetzen und Vorschriften entscheiden. Daran ändert sich nichts, auch wenn Hedingen eine Energiestadt ist», fügt er bei und bezeichnet das Pflanzen eines Baumes als Kompromiss - und in diesem Fall als die beste Lösung, weil damit die Nutzung der Sonnenenergie weiterhin praktisch vollauf gewährleistet ist. «Ich bedaure den jahrelangen Streit und bin froh, dass der Fall endlich abgeschlossen ist. Die Linde ist vielleicht ein Friedenszeichen», sagt Paul Schneiter.
Die Baurekurskommission stützte die Argumente der Gemeinde und wies den Rekurs ab. Und auch vor Verwaltungsgericht hatte die Erbengemeinschaft keinen Erfolg. Kernpunkt der Argumentation: Massnahmen gegen Emissionen wie Lärm, Luftverschmutzung, Erschütterungen und Strahlen müssen «bei der Quelle» erfolgen - nicht beim Emissionsempfänger. Im vorliegenden Fall ist die Quelle die Sonne. Allerdings entstehe die Blendwirkung durch die Reflexion des Sonnenlichts an der Oberfläche der Fotovoltaikanlage. Somit liege eine von Menschen zumindest mitverursachte Einwirkung vor, die von einer Baute ausgehe.
Erschwerend sei im Weiteren der Umstand, dass es bei Lichtimmissionen - anders als etwa bei Lärm - keine Grenzwerte gebe. Ob diese schädlich oder störend sind müsse jeweils im Einzelfall beurteilt werden. Das Verwaltungsgericht bejaht dies und gibt dem Rekurrenten recht.
Kostspieliger Fall
In der Verfügung der Gemeinde wird der Baumpflanzvorschlag der Erbengemeinschaft genehmigt. «Das ist von allen Sanierungsmassnahmen eine der besten. Eine Demontage der Anlage oder das vom Ingenieurbüro vorgeschlagene Sonnensegel wollten wir nicht», hält die Erbengemeinschaft fest. Sie hofft nun, dass Ruhe einkehrt. Der Fall hat nicht nur Zeit und Ärger gekostet. Auch Geld. Die Kosten für die Baumpflanzaktion belaufen sich auf gegen 30{FSPACE}000 Franken. Für Gutachten und Gerichtsentscheide hat die Erbengemeinschaft nochmals rund 25{FSPACE}000 Franken ausgegeben - die eigene Arbeit ist hier nicht eingerechnet. Die Anwaltskosen von 5000 Franken hat Swissolar übernommen.