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Die tägliche Portion Meiereien aus der Aargauer Zeitung.
IM HERBST WARTE ich ungeduldig, bis das Inserat erscheint. Jetzt ist es endlich da: die amtliche Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Es ist wichtig, dass die Aargauerinnen und Aargauer ihre Bäume und Sträucher in Strassennähe sauber zurückschneiden. Wäre es nicht wichtig, würde der Kanton ja wohl kaum überall so grosse Inserate erscheinen lassen. Und weil es so wichtig ist, muss der Rückhau genau reglementiert werden.
APROPOS RÜCKHAU. Ich mag das Inserat auch, weil es spannende Wörter und Formulierungen enthält: «Strassenmark» etwa oder «Stockabstand» oder «aufasten»; ein «sichtfreier Raum» muss gewährleistet werden; und eben: «Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante Trottoir zu erfolgen.» Diese klaren Formulierungen tragen dazu bei, dass nun wirklich jeder weiss, was zu tun ist: Rückhau wird zur Bürgerpflicht. Letztlich geht es auch um Ordnung, die den Durchblick erst möglich macht.
DASS DAS reglementskonforme Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern eine ernste Angelegenheit ist, zeigt sich auch daran, dass gleich auf sieben Gesetzesparagrafen hingewiesen wird. Also, man muss es tun. Wer es nicht tut, dem wird quasi von Amtes wegen alles zurückgeschnitten. Aber das wird teuer. Und gibt erst noch eine Strafanzeige.
WENN ICH betroffener Grundeigentümer wäre, ich hätte bereits die Motorsäge gestartet, würde peinlichst genau darauf achten, dass ich den korrekten Abstand vom Strassenmark fräse und bis auf die verlangten 4,5 Meter aufaste. Garantiert. Fast schon bedaure ich, dass ich weder Bäume noch Sträucher an einer Kantonstrasse besitze.