Der junge Rottweiler von Patric S. war die meiste Zeit im Zwinger. Auffällig verhielt er sich bis zur Attacke offenbar nicht. Klar ist aber: Auch mit dem neuen Hundegesetz hätte die 55-jährige Mutter den Hund mitnehmen dürfen.
Michael Spillmann
Der Rottweilerrüde Andos - der elf Monate alte Hund des Hauptverdächtigen im Schenkkreis-Mord von Grenchen, des 32-jährigen Hallwilers Patric S. - biss am Sonntag in Schaffhausen einem vierjährigen Buben in den Kopf und verletzte ihn schwer. Der Hund befand sich beim Angriff in der Obhut der 55-jährigen Mutter des Tatverdächtigen. Mittlerweile hat der Schaffhauser Kantonstierarzt Urs-Peter Brunner das Tier begutachtet. Das Urteil: «Man hat gesehen, dass etwas nicht stimmt mit ihm.» Und: «Er hat sehr stark zugebissen.» Heute wird der bissige Rottweiler eingeschläfert.
Nach dem brutalen Angriff stellt sich die berechtigte Frage: Warum konnte die in Schaffhausen lebende Mutter den Hund im Aargau so einfach abholen? Die Erklärung: Der Kanton Schaffhausen verfügt zwar seit dem 1. April über ein verschärftes Hundegesetz und eine Liste mit gefährlichen Hunderassen - der Rottweiler findet sich darauf aber nicht.
Rottweiler kommt auf Liste
Auch im Aargau sind Rottweiler nicht bewilligungspflichtig - noch nicht. Hätte die geplante neue Hundegesetzgebung - wo der Rottweiler wohl zu den «Listenhunden» gehören wird - verhindert, dass die gemäss «Blick» überforderte Mutter das Tier mitnehmen kann? Kantonstierärztin Erika Wunderlin: «Nein, weil sie in einem anderen Kanton wohnt.»
Anders wäre künftig die innerkantonale Ausgangslage. Der Neubesitzer müsste einen «Listenhund» nach einigen Wochen Fremdbetreuung «ummelden» und dann eine Halterprüfung machen.
Weiter stellt sich die Frage: War der junge Rüde als aggressiver Hund bekannt? «Weder Hund noch Halter waren beim Veterinärdienst aktenkundig», erklärt die Aargauer Kantonstierärztin.
«Er war nicht auffällig»
Über einen Monat war der Rottweiler vor der Attacke bereits in Schaffhausen. Rottweiler Andos kam nicht auf direktem Weg dorthin. Rückblick: Nach der Verhaftung von Patric S. führte die zuständige Solothurner Kantonspolizei Ende Juni im Haus des 32-Jährigen in Hallwil eine Durchsuchung durch - im Zwinger vor dem Haus wachten Andos und ein älterer Mischlingshund. «Der Rüde war gegenüber den Polizisten in keiner Art und Weise auffällig», erklärt Frank Wilhelm, Sprecher der Kapo Solothurn. Nun galt es einen Ort zu finden, um die Hunde unterzubringen.
In Brugg untergebracht
Beim Aargauischen Tierschutzverein in Untersiggenthal war alles besetzt. Schliesslich wurden die Hunde ins Brugger Tierheim Au transportiert. «Ja, die Polizei hat uns die beiden Tiere gebracht», bestätigt Geschäftsführer Thomas Rosskamp. Drei Tage beaufsichtigte der erfahrene Hundeexeperte den Rüden. War dem Hund nichts anzumerken? Hatte er vielleicht eine Zwinger-Neurose? «Ich konnte nichts Auffälliges feststellen», sagt Rosskamp. Aber: «Für eine genaue Beurteilung sind drei Tage eine zu kurze Zeit.»
Anfang Juni fand die Polizei in einer Attika-Wohnung in Grenchen SO drei Leichen. Ein Schweizer Ehepaar (60 und 55 Jahre) und seine 35-jährige Tochter wurden brutal ermordet. Bald war klar: Die Tat stand im Zusammenhang mit illegalen Schenkkreisen. Zwei Wochen später verhaftete die Polizei fünf Personen. Drei von ihnen - alle Aargauer - sitzen noch in U-Haft: Hammerwerfer Patric S. (32) aus Hallwil, die Gebenstorferin Ruth S. (48) und der 24-jährige Guido S. aus Mellingen. Zum Stand der Ermittlungen wollte sich die Polizei nicht äussern. (SPI)
Die Ex wollte den Hund auch
Dann kam der Anruf der Solothurner Behörden. Kapo-Sprecher Frank Wilhelm: «Über den Anwalt liess der Beschuldigte verlauten, dass die Mutter die Hunde bekommen soll.» Auch die Ex-Freundin des Hammerwerfers bemühte sich um den Hund, der, so schrieb der «Blick», Patric S. von der ebenfalls unter Mordverdacht in U-Haft sitzenden Ruth S. aus einer deutschen Zucht direkt vermittelt wurde. Doch die Ex-Freundin ging leer aus. So fuhr die 55-jährige Mutter mit dem Auto nach Brugg und holte sich den jungen Rottweiler - mit fatalen Folgen.