Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kennt mit Google keine Gnade. Weil Google den Forderungen zum besseren Schutz der Privatsphäre nicht vollständig nachgekommen ist, zieht Thür vors Bundesverwaltungsgericht. Bei Google ist man enttäuscht.
Google habe die Umsetzung der Massnahmen, die Thür in einer Empfehlung vom 11. September 2009 gefordert hatte, im Antwortschreiben vom 14. Oktober mehrheitlich abgelehnt, heisst es in der Mitteilung. Thür hatte verlangt, dass Google dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung trägt.
Bereits die Vorinformation von Google sei unvollständig gewesen, heisst es weiter. So habe Google zum Beispiel angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren. In der Folge habe Google jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt.
Auch sei die - bereits in der Empfehlung bemängelte - Höhe der Kamera auf den Google-Autos nicht angemessen. Damit sei die Privatsphäre in Gärten und Höfen nicht mehr gewährleistet, da die Kameras Einblicke gewährten. Aus diesen Gründen habe Thür beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen.
Google wird Klage anfechten
«Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist.» teilt Peter Fleischer, Google Privacy Counsel mit. Thürs Entscheidung sei bedauerlich. Google werde jede Klage energisch anfechten, so Fleischer weiter.
Google betont in einer Telefonkonferenz, dass 98 Prozent aller Gesichter durch die Technologie unkenntlich gemacht werden. Eine Steigerung sei kaum möglich. Thürs Meinung, die zu hohe Kameraposition auf den Street View Autos verletzen die Persönlichkeitsrechte, teilt Fleischer nicht. Er sieht im Gegnteil mehr Probleme durch eine tiefere Kamera, wie beispielsweise bessere Sicht auf Gesichter oder Sicht in andere Autos. (aen)