Feuer
Damit der 1. August nicht zum Feuertag wird

Am Nationalfeiertag kommt es immer wieder zu Unfällen. Um dies zu verhindern, sollten grundlegende Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen.

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Aargauer Zeitung

Corinna Marti

Mit dem unnötigen Abbrennen von Feuerwerk werden vor allem alte Leute, Tiere und Kinder erschreckt. Die Kantonspolizei bittet deshalb die Bevölkerung - insbesondere zu vorgerückter Stunde - möglichst keinen Lärm zu verursachen. Besonders die «Knallereien» Tage vor dem Nationalfeiertag, sowie Tage danach, werden von vielen Leuten als störend empfunden.

Im Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern sollten die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Die Polizei macht auf die wichtigsten Punkte aufmerksam: Die Plätze für die 1. August-Feuer müssen sorgfältig gewählt werden. Insbesondere bei sehr heissem und trockenem Wetter ist Vorsicht geboten. Für Feuerwerke gilt dasselbe. Man sollte auch darauf achten, dass die Feuerwerksartikel an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden und für Kinder unzugänglich sind. Zudem gehören Feuerwerks- und Knallkörper nie in Kinderhände, auch wenn sie als noch so harmlos gelten.

Wenn dann am Abend des Nationalfeiertages alles schön dekoriert wird, ist es wichtig, dass man Lampions nicht unbeaufsichtigt brennen lässt. Auch offene Feuer müssen bis zum Erlöschen unter Kontrolle gehalten werden. Für alle, die ein kleines Feuerwerk veranstalten, ist es zudem wichtig, dass in der Nähe Wasser zum Löschen vorhanden ist. «Am besten wird ein Eimer mit Wasser bereit gestellt, so können auch gleich leichte Verbrennungen gekühlt werden», schreibt die Kapo. Verbrennungen sollten übrigens mindestens 20 Minuten gekühlt werden. Handelt es sich um schwerere Verletzungen, gilt es, ärztliche Hilfe beizuziehen (Sanitätsnotruf 144). Aus gekauftem Feuerwerk dürfen aus Sicherheitsgründen keine «Eigenkreationen» mit handelsüblichen Chemikalien gebastelt werden.

Wenn ein Feuerwerkskörper nicht brennt, ist es ratsam, sich diesem frühestens nach fünf Minuten zu nähern und den Blindgänger mit Wasser zu übergiessen. Kommt es trotzdem zu einem Brandausbruch, sollte sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmiert werden.