Christbaum im Flammen

Laut Kalender ist es zwar Sommer, doch auf der Verhandlungsliste stand ein durch und durch winterliches Thema. Allerdings ein brandheisses.

Drucken

Rosmarie Mehlin

Nie, gar nie mehr werde sie einen Weihnachtsbaum mit richtigen Kerzen bestücken, sagte Claudia und Einzelrichter Werner Kummer zweifelte keine Sekunde an dieser Aussage. Denn die 56-jährige ist - im wahrsten Sinne des Wortes - ein gebranntes Kind.

Wegen «Widerhandlung gegen das kantonale Brandschutzgesetz» war ihr im April ein Strafbefehl ins Haus geflattert, wonach sie zu 200 Franken Busse verurteilt sei und darüber hinaus noch die Verfahrenskosten in Höhe von 165 Franken berappen müsse. Claudia hatte Einsprache erhoben und dem Einzelrichter ganz genau erzählt, warum: «Weil ich natürlich ganz sicher nicht vorsätzlich habe und, wie ich finde, auch nicht fahrlässig. Ich habe doch wirklich nicht damit rechnen können, dass der Baum so dürr war.»

Sie habe, wie jedes Jahr, extra eine Nordmannstanne gekauft, weil die im Allgemeinen viel länger haltbar seien. Das sei am 11. Dezember gewesen und bis zum 24. habe sie den Baum in Wasser eingestellt auf dem Balkon stehen gehabt. Und dann drinnen habe er weiter im Wasser gestanden.

Im Nu nur noch ein Gerippe

Am 5. Januar habe sie ein letztes Mal die Kerzen angezündet. «Ich sass daneben, habe mich gefreut und den Baum keine Sekunde aus den Augen gelassen.» Als vier Kerzen niedergebrannt gewesen seien, habe sie die ausgelöscht. «Im selben Moment hörte ich von der anderen Seite des Baumes ein Knistern und dann stand der Baum auch schon in Flammen.» Blitzschnell habe sie nach der vorher extra bereitgestellten Feuerlösch-Dose gegriffen. «Aber da kam nur Luft raus, also habe ich zu Wasser gegriffen und extra kein Fenster aufgemacht, obwohl der Rauch ziemlich dicht war.»

Innert Kürze waren der Baum nur noch Gerippe und seine Umgebung russgeschwärzt: «Die Versicherungen bezahlen den Schaden von über 20 000 Franken zwar, doch haben wir noch immer nicht alles beheben können.» Immer wieder versicherte Claudia, dass der Baum «überhaupt nicht dürr ausgesehen» und «keine einzige Nadel am Boden gelegen» habe. Nun, konterte Richter Kummer, dafür seien Nordmannstannen ja berühmt, dass sie keine Nadeln verlieren würden.

Nicht damit rechnen müssen

Werner Kummer hatte das Urteil rasch gefällt und was er Claudia verkündigte, entlockte dieser einen tiefen Seufzer der Erleichterung: Die arbeitslose Alleinerziehende wurde von Schuld und Strafe freigesprochen und muss deshalb auch keine Gerichtskosten berappen. Es sei, begründete Kummer, landläufig Usus, die Kerzen am Weihnachtsbaum um Dreikönig herum ein letztes Mal anzuzünden und nachdem Claudias Baum die ganze Zeit im Wasser stand, habe sie wirklich davon ausgehen können, dass er noch nicht so brandgefährlich dürr sei, wie er dass dann - Pech für Claudia - offensichtlich war.