Videoüberwachung am Arbeitsplatz verunsichert viele Menschen. Bei den kantonalen Behörden beider Basel versichert man, das Problem im Griff zu haben. Anders sieht es bei Firmen aus. Für systematische Kontrollen hat der eidgenössische Datenschutzbeauftragte keine Zeit.
Von Rolf Zenklusen
Um Diebe und Vandalen abzuschrecken, werden immer häufiger Videokameras installiert. Und es gibt durchaus auch Situationen, in denen die Videoüberwachung zur Überführung von Straftätern führte. Über einen sehr prominenten Fall hat die bz ausführlich berichtet: Nachdem die Basler Staatsanwaltschaft Videobilder einer Schlägerei in einem BVB-Bus veröffentlicht hatte, konnten Mitte Juni zwei Täter verhaftet werden.
Anders sieht es aus, wenn man als Arbeitnehmer per Video überwacht wird. Ob über der Ladenkasse oder in einer Lagerhalle - die prüfenden, strengen Augen von «Big Brother» können an verschiedenen Orten lauern. Ursula Stucki, Datenschutzbeauftragte des Kantons Baselland, kann nicht sagen, ob Anfragen wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz zugenommen haben.
«Wir sind nur für den Datenschutz bei den Behörden des Kantons Baselland zuständig», sagt Stucki. Ihr basel-städtischer Kollege Beat Rudin weiss ebenfalls nichts von Reklamationen wegen Videoüberwachung. «Das ist auch nicht verwunderlich: In Basel-Stadt ist die Videoüberwachung durch öffentliche Organe gesetzlich geregelt. Wir achten darauf, dass es nicht zu einer Überwachung am Arbeitsplatz kommt.»
Der Umgang mit Daten aus Videokameras beim Staat ist in beiden Halbkantonen im kantonalen Datenschutzgesetz geregelt. Beide Basel planen eine Revision dieser Gesetze. Der Entwurf dafür wurde im Baselbiet in Partnerschaft mit Basel-Stadt erarbeitet und soll die kantonalen Regelungen harmonisieren. Ziel ist, ein gemeinsames Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) zu formulieren. Basel-Stadt sehe eine Änderung der Regelungen über Videoüberwachungen vor, sagt Rudin. «Dabei wird der Zweck der konkreten Videoüberwachung in den Mittelpunkt gestellt.» Die Vernehmlassung für das IDG läuft.
Ob und wie Videoüberwachung am Arbeitsplatz zunimmt, kann auch Eliane Schmid, Sprecherin des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), nicht genau sagen. «Videoüberwachung ist bei uns konstant ein Thema. Wir führen aber keine genaue Statistik darüber, welche Branchen am meisten betroffen sind.» Der EDÖB sei keine Datenschutzpolizei; Systematische Kontrollen seien gar nicht möglich.
«In gewissen Fällen, oft nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Betroffenen, stellen wir Nachforschungen an.» Falls jemand gegen das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verstösst, sucht der EDÖB zuerst das Gespräch. Nützt dies nichts, gibt er Empfehlungen ab. Bei deren Nichteinhaltung kann der EDÖB vor Gericht gehen. «Es gibt solche Fälle», sagt Schmid, ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Oft fragt man sich, wer überhaupt berechtigt ist, die Bilder auf den Videobändern anzusehen. Gemäss Schmid muss der Zugang klar geregelt sein; die Bänder müssen in der Regel verschlossen sein oder chiffriert. Beim Zugang empfiehlt der EDÖB das Zwei-Schlüssel-Prinzip. So könnten zum Beispiel bei Unternehmen ein Mitglied der Geschäftsleitung und die Kantonspolizei befugt sein, die Daten einzusehen.
Und wie lange dürfen die Videobänder aufbewahrt werden? «Wir gehen vom Grundsatz aus, dass Daten, die nicht mehr gebraucht werden, auch gelöscht werden. Dabei gilt die Zweck- und Verhältnismässigkeit», sagt die EDÖB-Sprecherin. Gestützt auf das Datenschutzgesetz verlangt der EDÖB, dass die Orte, an denen Kameras installiert werden, gut gekennzeichnet sind - am besten mit Schildern.