Arztgehilfin betrügt Krankenkassen um viel Geld

Die angeklagte Arztgehilfin A. (23) aus Olten muss Schulden von 15 000 Franken zurückzahlen. Das nötige Geld fehlt ihr. Da kommt ihr die Idee, das Geld bei der Krankenkasse mit gefälschten Arztrechnungen einzufordern.

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Manuela Schaer

Es schlägt 8 Uhr. Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau sollte jetzt eigentlich beginnen. Aber die Angeklagte verspätet sich, weil sie den Bus verpasst hat. Mit einer halbstündigen Verzögerung eröffnet Gerichtspräsident Thomas Müller die Verhandlung.

Die gelernte medizinische Praxisassistentin hat vom April 2006 bis Ende März 2007 für eine Aarauer Arztpraxis gearbeitet. Die damals 20-jährige Angeklagte war bereits mit 15 000 Franken verschuldet, weil sie über ihre Verhältnisse lebte. Ihr erster Freund habe ihr während zweier Jahre immer wieder Geld geliehen. Auch bei Freunden habe sie sich hie und da etwas geborgt und nie zurückbezahlt. «Ich wollte Kleider und andere Dinge kaufen, die ich mir nicht leisten konnte», erzählt sie vor Gericht.

Während ihrer Arbeitszeit in der Arztpraxis hat sie selber Rechnungen zusammengestellt für erfundene Behandlungen. Die Behandlungsgründe seien im Computerprogramm hinterlegt. Sie habe sie nur anklicken können. «Ich habe spontan gehandelt», sagt sie. In den insgesamt acht gefälschten Abrechnungen hat sie mehrere kostspielige Notfalleinsätze aufgeführt, damit die Rechnung möglichst hoch ausfiel.

Krankenkassen haben anstandslos bezahlt

Fünf der gefälschten Rechnungskopien im Umfang von fast 20 000 Franken hat die Angeklagte auf sich selbst ausgestellt und ihrer Krankenkasse eingereicht. Und prompt erhielt sie eine Rückvergütung von 12 166 Franken. Drei weitere Rechnungskopien im Umfang von 12 458 Franken hat sie auf den Namen ihres damaligen Freundes und Mitangeklagten N. (25) ausgestellt. Zusammen haben sie diese bei seiner Krankenkasse eingereicht. Er selbst war und ist noch in Geldnöten aufgrund seines Drogenkonsums und der langjährigen Arbeitslosigkeit.

Mit dem rückvergüteten Geld der Krankenkassen haben die beiden Angeklagten Schulden zurückbezahlt und ihren Lebensunterhalt besorgt. Ironischerweise haben sie mit einem Teil des kassierten Betrages auch die laufenden Krankenkassenprämien beglichen.

Während der Urteilsverkündung hält die Angeklagte den Blick gesenkt. Das Gericht spricht sie der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betruges schuldig. Bestraft wird sie mit einer bedingten Geldstrafe von 9600 Franken. Gegen den Mitangeklagten wird eine Geldstrafe von 5400 Franken wegen mehrfachen Betrugs in Mittäterschaft gesprochen.

Die Angeklagte ist bemüht, ihrem Leben eine Wende zu geben: «Ich hoffe, bald eine neue Anstellung zu finden, damit ich die Schulden so schnell wie möglich zurückzahlen kann.» Der Mitangeklagte hat hingegen keine konkreten Zukunftspläne.