Flamingo
Abgeschossener Flamingo ist definitiv ein Fall für den Aktenschrank

Beim Flamingo-Abschuss am Flachsee erkennt die Aargauer Regierung keine Verletzung der Gesetze. Sie weist die Aufsichtsanzeige des Tierschützers Peter Suter ab. Der Fall ist des abgeschossenen Flamingos ist damit erledigt.

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«Wo bleibt beim Flamingo der Menschenverstand?»

«Wo bleibt beim Flamingo der Menschenverstand?»

Hans Lüthi

Ohne amtliches Gesuch und ohne Bewilligung ist er in den Aargau eingeflogen, der Chile-Flamingo. Damit hielt er sich am Flachsee im Reusstal völlig illegal auf. Schlimmer noch, der in der Schweiz nicht geschützte Eindringling bedrohte die Artenvielfalt. Zu diesem Schluss kommt jetzt auch die Aargauer Regierung in einem sechsseitigen Urteil zur Tötung des exotischen Vogels.

Sie stellt damit dem Leiter René Urs Altermatt von der Sektion Jagd und Fischerei einen Persilschein aus. Dieser habe gesetzeskonform und richtig gehandelt, als er dem Reservatsaufseher den Auftrag gab, den Flamingo abzuschiessen. Das Todesurteil wurde am 11. Januar 2010 vollstreckt. Der tote Flamingo löste ein gewaltiges Echo aus, Tierschützer reagierten mit Wut, breite Kreise der Bevölkerung mit Kopfschütteln. Tierschützer Peter Suter aus Kölliken nahm den Jagdaufseher ins Visier und schrieb in seiner Aufsichtsanzeige: «Die Tötung war unverhältnismässig, extrem gefühl- und taktlos sowie in grösstem Masse tierverachtend und sehr ärgerlich für unzählige Tierfreunde.»

Rechtlich alles in Ordnung

In der rein formalrechtlichen Betrachtung kommt die Regierung zum Schluss, der Abschuss sei «eine geeignete Massnahme zur Eliminierung dieser gebietsfremden Vogelart» gewesen. Der Zürcher Zoo habe keinen Chile-Flamingo vermisst, somit sei der Jagdleiter von einer privaten, wohl illegalen Haltung ausgegangen. Darum sei das vermeintlich ausgesetzte Tier getötet worden. Der Flachsee sei ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung und entsprechend zu schützen. Ein Einfangen des Flamingos wäre gemäss Fachleuten technisch sehr schwierig und mit Risiken verbunden gewesen. Immerhin bleibt für die Regierung offen, ob man mit dem Abschuss nicht hätte zuwarten können. Fazit: Das klare Recht ist nicht verletzt worden, die Anzeige werde ohne Kostenfolge abgewiesen. Ein Weiterzug ist gemäss Verfassung nicht möglich.

Über Abweisung stark enttäuscht

Peter Suter reagiert auf die Abweisung seiner Beschwerde «mit gewaltiger Enttäuschung und entsetzt». Der bei Jagdthemen nie mit Kritik geizende Präsident des Vereins zum Schutz der bedrohten Wildtiere stört sich daran, dass der «total jägerfreundliche Regierungsrat» nicht einmal eine Rüge habe aussprechen wollen. Selbst die lächerliche Hypothese, der Flamingo hätte verhungern können, habe die Regierung übernommen. «Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand, gepaart mit Respekt vor der Schöpfung?», fragt Suter. Und glaubt sich in seinem Kampf gegen Jagd und Jägerei bestätigt.