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Als eine Mitarbeiterin einer Genfer Immobilienfirma aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrte, wurde ihr die Kündigung vorgelegt. Nun muss die Firma der Frau drei Monatslöhne zahlen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Genfer Immobilienunternehmens abgewiesen. Dieses war vom Genfer Kantonsgericht wegen geschlechtsdiskriminierender Kündigung verurteilt worden, weil eine Angestellte unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub entlassen worden war.
Die Angestellte, die zuvor in verschiedenen Funktionen für das Unternehmen gearbeitet hatte, war kurz vor der Mutterschaft zur Kommunikationschefin befördert worden. Als die Angestellte ihr Kind zur Welt brachte, schrieb das Unternehmen die Stelle aber neu aus. Ursprünglich wurde dies damit begründet, dass die Angestellte «zu wenig Ellenbogen» zeige, in der Beschwerde beim Bundesgericht sprach die Firma dann von einer Restrukturierung.
Für das Kantonsgericht war damit der Verdacht der geschlechtsdiskriminierenden Kündigung nicht ausgeräumt. Dies wurde vom Bundesgericht nun bestätigt. Die ehemalige Angestellte erhält vom Unternehmen nun drei Monatslöhne als Entschädigung.