WWF Schweiz hat Recht erhalten: Der Kanton St. Gallen hatte die Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe Ende 2015 vorschnell erteilt.
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat einer Beschwerde des WWF Schweiz gegen die Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe stattgegeben. Schon das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte im Juni 2016 der Beschwerde in wichtigen Punkten Recht gegeben. Das St. Galler Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass keine erhebliche Gefährdung des Menschen durch die Calanda-Wölfe festgestellt werden konnte und die Abschussbewilligung deshalb vorschnell erteilt wurde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bestandesregulierung seien nicht erfüllt gewesen. «Die St. Galler Richter geben mit ihrem Entscheid einer sachlichen, faktenbasierten Wolfspolitik Aufwind», sagt Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierverantwortlicher beim WWF Schweiz. Statt Abschussbewilligungen sollten mildere Massnahmen wie Vergrämungen ergriffen werden. «Das Urteil lässt uns hoffen, dass normales Wolfsverhalten in der Schweiz künftig nüchterner betrachtet wird.»
Die Kantone St. Gallen und Graubünden hatten vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes eine Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe erteilt. Weil das Rudel wegen des milden Winters aber selten in Siedlungsnähe auftauchte, konnte kein Wolf geschossen werden. Die Abschusserlaubnis war nachträglich vom Bündner Verwaltungsgericht als nicht verhältnismässig erachtet worden. (sda)