St.Galler Regierung greift durch: Das Gesetz über die von Skandalen erschütterte HSG wird komplett überarbeitet

Inmitten diverser Skandale an der Universität St.Gallen (HSG) erteilt die St.Galler Regierung den Projektauftrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Uni. Die Führung in diesem Prozess obliegt dem Kanton. Man setzt allerdings auch auf Fachleute von aussen beziehungsweise aus dem Ausland.

Drucken
Unruhe an der HSG – ein neues Gesetz über die St.Galler Universität soll es nun richten. (Bild: Keystone)

Unruhe an der HSG – ein neues Gesetz über die St.Galler Universität soll es nun richten. (Bild: Keystone)

(pd/red.) Der Spesenskandal rund um einen deutschen Rechtsprofessor, Schlagzeilen zu den üppigen Nebenverdiensten von Professoren und am vergangenen Samstag nun die Enthüllungen im «Tagblatt» zum allgegenwärtigen Spesengebaren an der HSG: Die Universität St.Gallen kommt seit Monaten nicht aus den Negativschlagzeilen. Die Entwicklungen an der HSG sind in der aktuellen Session im St.Galler Kantonsrat denn auch eins der dominierenden Themen. Am Dienstag nun vermeldete die St.Galler Regierung, sie habe den Projektauftrag zur Revision des Gesetzes über die Universität St.Gallen erteilt. Damit werde die «bereits seit längerem geplante grundlegende Überarbeitung des Universitätsgesetzes» beschleunigt.

Diese sei nötig geworden, weil sich die schweizerische und internationale Universitätslandschaft in den letzten 30 Jahren tiefgreifend verändert habe, heisst es im Communiqué. In der Folge schreibt die Regierung:

«Zudem haben die Vorkommnisse des letzten Jahres die Schwächen des heutigen Systems von Compliance und Governance aufgezeigt.»

Stellung der Institute klären

Deshalb seien die Regelungen zu Governance, IKS (Internes Kontrollsystem), Compliance, Transparenz und Aufsicht ganzheitlich zu thematisieren, so die Regierung. Es gelte aber auch, die verstärkte Autonomie der Universität (mehrjähriger Leistungsauftrag und Staatsbeitrag) sowie die Steuerung und die Anwendung der Grundsätze der Public Corporate Governance (PCG) des Kantons St.Gallen besser aufeinander abzustimmen. Sodann sei insbesondere die Stellung der universitären Institute zu klären.

«Die Reform soll zukünftigen Entwicklungen Rechnung tragen und die Universität dafür rüsten», heisst es in der Mitteilung weiter. Das geltende Universitätsgesetz datiert aus dem Jahr 1988. Es wurde mehrmals punktuell angepasst, aber nie einer grundsätzlichen Gesamtschau unterzogen.

Kanton übernimmt Führung

Der Kanton führt das Projekt laut der Medienmitteilung. Die Gesetzesrevision wird in einer interdepartementalen Projektorganisation unter Leitung des Bildungsdepartements und in Zusammenarbeit mit der Universität St.Gallen vorbereitet.

Regierungspräsident Stefan Kölliker leitet den Lenkungsausschuss, in dem auch Regierungsrat Benedikt Würth vertreten ist. Mit Paul Richli setzt die Regierung gemäss der Mitteilung auf eine von der Universität unabhängige, externe und sehr erfahrene Projektleitung. Richli ist emeritierter Professor für öffentliches Recht und alt Rektor der Universität Luzern. Barbara Schachermeyer-Sporn, Professorin für Hochschulwesen an der Wirtschaftsuniversität Wien, wird zur Gewährleistung der internationalen Aussensicht punktuell beigezogen. Die Universität St.Gallen bringt sich im Projektausschuss und im Projektteam ein.

Neues Gesetz ab 2023 in Vollzug

Der Projektauftrag trägt auch einer dringlichen Motion der Fraktionen von CVP-GLP, FDP und und SP-GRÜ aus der vergangenen Novembersession Rechnung. Die dreijährige Frist, um die Motion zu erfüllen, wird laut der Regierung eingehalten. In der Mitteilung heisst es:

«Mit Blick auf die Komplexität ist dieser Gesetzgebungsprozess ein ehrgeiziges Vorhaben, das einen straffen Zeitplan bedingt.»

Der Gesetzesentwurf soll im Jahr 2021 einer breiten politischen Vernehmlassung unterzogen werden. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Jahr 2022 beraten. Das neue Universitätsgesetz soll auf Beginn des Jahres 2023 in Vollzug treten.