Mit Kameras gegen Abfallsünder: Eine Hornerin muss blechen, weil sie ihre Glasflaschen am Mittag entsorgt hat

In der Region Rorschach kommt es immer wieder zu inkorrekten Entsorgungen. In solchen Fällen droht eine Busse.

Lisa Wickart
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Wer zur falschen Uhrzeit Glas entsorgt, muss mit einer Busse rechnen, wie das Beispiel Tübach zeigt.

Wer zur falschen Uhrzeit Glas entsorgt, muss mit einer Busse rechnen, wie das Beispiel Tübach zeigt.

Bild: Rudolf Hirtl

Einer Hornerin sind ihre leeren Flaschen teuer zu stehen gekommen. An der Sammelstelle in Tübach wollte sie während der Mittagszeit Glas recyceln. Da das verboten ist, muss sie nun eine Geldstrafe von 50 Franken zahlen. Marcel Helfenberger kennt den Fall: «Eigentlich sollten die Öffnungszeiten klar sein», sagt der Tübacher Bauverwalter.

Da das Entsorgen von Glasflaschen und die Anfahrt Lärm verursachen, gibt es Regeln. «Ich verstehe, wenn Nachbarn Unmut haben, wenn sich gewisse Leute nicht an die Zeiten halten», sagt er. Nach 20 Uhr, während der Mittagszeit und an Sonnm- und Feiertagen ist die Entsorgung verboten.

Personen, welche die Öffnungszeiten einer Sammelstelle missachten, droht eine Geldstrafe von 50 Franken. Das ist seit dem 1. Januar diesen Jahres gemäss der neuen Ordnungsbussenverordnung des Bundes vorgeschrieben. Wer illegal Abfall entsorgt, zum Beispiel Teile des Hauskehrichts an der Sammelstelle stehen lässt, muss mit einer Busse von 80 Franken rechnen.

Sammelstelle wird abgeschlossen

Seit vergangenem September gibt es an der Tübacher Sammelstelle Überwachungskameras. Gemäss Helfenberger habe dies einiges genützt, aber es gebe noch immer einige Leute, die ausserhalb der erlaubten Uhrzeiten recyceln. Aktuell gibt es pro Woche knapp eine Hand voll Fälle. Falls sich diese häufen sollten, müsse der Gemeinderat härtere Massnahmen ergreifen:

«Wenn wir das Problem nicht in den Griff bekommen, wäre die letzte Massnahme die Sammelstelle einzuzäunen.»
Steinachs Gemeindepräsident Michael Aebisegger

Steinachs Gemeindepräsident Michael Aebisegger

Bild: Ralph Ribi

Dass ein Tor eine funktionierende Massnahme gegen Abfallsünder sein kann, zeigt sich in Steinach: «Seit wir unsere Sammelstelle beim Gemeindehaus abschliessen, haben wir keine Probleme mehr mit Leuten, die ausserhalb der Öffnungszeiten entsorgen», sagt Gemeindepräsident Michael Aebisegger.

Eine weitere Sammelstelle für Glas stehe am Hafen. Dort gebe es keine festgelegten Zeiten, da es keine direkten Anwohner gebe und sich daher niemand beschwere.

Auch in Goldach kommt es immer wieder dazu, dass Leute Öffnungszeiten missachten. «Die Sammelstellen stehen jedoch an Orten, an denen es kaum Nachbarn hat, die sich am Lärm stören könnten», sagt Werkmeister Hansruedi Geser. Bei gröberen Fällen könne die Gemeinde auf die Videoüberwachung zurückgreifen. Damit gemeint sind Leute, die Abfallsäcke an der Sammelstelle stehen lassen:

«Wenn wir feststellen können, wer das war, verzeigen wir die Person und es gibt eine Busse.»

Videoüberwachung in Rorschach geplant

Rorschach plant ebenfalls Überwachungskameras am Werkhof anzubringen. Grund dafür seien in erster Linie nicht die Leute, die sich nicht an Öffnungszeiten halten, sondern gravierendere Fälle: «Gewisse Personen stellen den Hauskehricht einfach neben den Container der Sammelstelle», sagt Stadtschreiber Marcel Aeple. Ohne Videoüberwachung sei es schwierig, Abfallsünder zu entlarven. «Bisher hat es uns die Suche erleichtert, wenn Nachbarn Hinweise geben konnten», sagt er.

Sofern die Stadtverwaltung von einem Fall Kenntnis habe, werde dem nachgegangen und das Gespräch gesucht. Wiederholungstätern droht eine Geldstrafe.

In Horn sind Abfallsünder hingegen kein grosses Problem. «Ich bin seit bald zehn Jahre hier und kann mich nicht erinnern, dass wir jemals massive Schwierigkeiten mit Leuten hatten, die ständig unerlaubt entsorgen», sagt Gemeindeschreiber Andreas Hirzel. Zu Bussen komme es daher selten.

Die Gemeinde wolle nicht sofort mit Verzeigungen um sich werfen, sondern zuerst aufklären. «Ich persönlich bin aber der Meinung, dass eigentlich jeder weiss, dass man Hauskehricht nicht an der Sammelstelle deponiert.» Bei Unbelehrbaren bleibe der Gemeinde jedoch nichts anderes übrig, als sie zu verzeigen.