Am Sonntag setzte die St. Galler Stadtpolizei einen Taser gegen einen 17-Jährigen ein. Der Einsatz der Geräte war lange Zeit umstritten. Die Polizei schätzt sie als ungefährlich ein.
ST. GALLEN. In der gesamten Ostschweiz setzt die Polizei Taser ein. Zuletzt kam ein solches Gerät in der Stadt St. Gallen zum Einsatz. Ein 17-Jähriger hatte sich am Sonntagmorgen der Identifizierung durch die Polizei vehement widersetzt. Die Polizisten wandten den Taser an, um ihn ruhigzustellen. Der Mann hatte eine Frau zu Boden geworfen, nachdem sie ihm ein Getränk angeschüttet hatte.
Im Jahr 2015 wurden Taser schweizweit 29-mal angewendet. Im Kanton St. Gallen wurde der Taser 2006 eingeführt. «Die Zahl der Anwendungen bis 2016 bewegt sich im Kanton im einstelligen Bereich», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen.
Taser sind Elektroschockgeräte der Firma Taser International. In Polizeikreisen spricht man bei einer derartigen nichttödlichen Waffe von einem «Destabilisierungsgerät» (DSG). Taser nutzen elektrische Schocks, um Muskeln zu verkrampfen. Die Geräte werden in Gefahrensituationen angewendet, um Personen handlungsunfähig zu machen. Dies gilt sowohl für Situationen, in denen die Betroffenen eine ausserordentliche Gefahr für andere darstellen, als auch für solche, in denen sie ihr eigenes Leben bedrohen.
DSG können sowohl von nahem als auch auf Distanz bei Mensch und Tier angewendet werden. Bei der Anwendung auf lange Distanz schiessen zwei Pfeile aus dem Taser. Sie durchdringen Kleidung und Haut. Verwendet die Polizei den Taser auf kurze Distanz, wird das Gerät auf den Körper aufgelegt. Anschliessend werden elektrische Impulse über Kabel ausgesendet. Dabei entsteht ein geschlossener Stromkreis. Der Getroffene wird zum Leiter für den Stromstoss. Die Muskeln ziehen sich krampfartig zusammen. Die betroffene Person empfindet Schmerz, verliert die Kontrolle über den Körper und fällt zu Boden. Werden DSG verwendet, können sich die Betroffenen schwer verletzen. Der Schock lässt sie zu Boden fallen, wobei ihre Arme den Sturz nicht abfangen können. «Alle Polizisten, die DSG auf sich tragen, wurden speziell für die Verwendung der Geräte geschult. Wenden sie die Taser an, stellen sie sicher, dass die Betroffenen nicht verletzt werden», sagt Roman Kohler von der Stadtpolizei St. Gallen. In der Nähe von Abgründen ist der Einsatz von Tasern deshalb nicht möglich. Jeder Einsatz eines DSG wird unlöschbar aufgezeichnet und ausgewertet. Die Verwendung der Geräte ist auf Bundesebene und in den kantonalen Polizeigesetzen verankert. «Es gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip der Verfassung», sagt Kohler. «DSG werden nur in Ausnahmesituationen eingesetzt. Bevor Taser angewendet werden, kündigt die Polizei dies mit einem Warnruf an – ausser bei Notwehr.»
Die Verwendung von Tasern ist umstritten. In den USA soll die Verwendung von DSG schon zu Missbrauchs- und Todesfällen geführt haben. In einem Bericht des Bundesrates zu diesem Thema ist allerdings festgehalten, dass diese Todesfälle nicht eindeutig der Verwendung von Tasern zugeschrieben werden können. Eine Studie der ETH hat gezeigt, dass die DSG, die von den Schweizer Polizeibehörden verwendet werden, keine Gefahr für das Herz-Kreislauf-System darstellen. Auch Roman Kohler hält fest: «Grundsätzlich besteht durch ein DSG keine Gefahr für die Gesundheit.»