Coronavirus
Trotz Ermahnung kein Schutzkonzept: Ausserrhoder Arbeitsinspektorat verfügt Schliessung einer Arztpraxis

Am vergangen Freitag verfügte das kantonale Arbeitsinspektorat die Schliessung einer Arztpraxis in Appenzell Ausserrhoden. Bei einer Nachkontrolle stellte sich fest, dass für die Praxis trotz Ermahnung noch immer kein Schutzkonzept vorliegt.

Drucken
Die Arztpraxis in Appenzell Ausserrhoden wurde bereits vor Weihnachten ermahnt.

Die Arztpraxis in Appenzell Ausserrhoden wurde bereits vor Weihnachten ermahnt.

Symbolbild: Severin Bigler

(pd/rms) Das kantonale Arbeitsinspektorat verfügte letzten Freitag, 9. Januar, die Schliessung einer Arztpraxis. Trotz Ermahnungen vor Weihnachten stellte das Arbeitsinspektorat bei einer Nachkontrolle fest, dass für die Praxis noch immer kein Schutzkonzept vorliegt. Hygiene- und Abstandsregeln wurden nicht eingehalten. Dies teilt die Kantonskanzlei Appenzell Ausserrhoden am Dienstag mit.

«Es handelt sich die erste Arztpraxis, aber nicht um den ersten Betrieb im Gesundheitsbereich», sagt Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit. Warum der betroffene Arzt kein korrektes Schutzkonzept hatte, sei unklar. Er sei aber nun aufgefordert, eines zu erstellen und die Mängel in seiner Praxis zu beheben. Erst wenn diese durch das Arbeitsinspektorat überprüft wurde, darf der betroffene Betrieb seinen Dienst wieder aufnehmen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verfügung kann die verantwortliche Person zur Anzeige gebracht werden. «Welche Konsequenzen ein weiterer Verstoss gegen die Regeln haben würde, wird erst im Fall der Fälle entschieden», so Lehmann.

Auch in anderen Betrieben und Branchen kommen Verstösse vor

Das Arbeitsinspektorat hat auch in anderen Betrieben und Branchen Schliessungen verfügt im Falle von wiederholten Verstössen gegen das Schutzkonzept. Die Inspektoren sind täglich im Kanton unterwegs und prüfen die Umsetzung der Schutzkonzepte. Dabei übernehmen sie eine starke Beratungsfunktion und weisen auf allfällige Pendenzen hin. Die kontrollierten Betriebe werden mittels Schriftlichkeit auf die Pendenzen hingewiesen und ermahnt. Erst wenn diese Pendenzen nicht bereinigt werden und dies bei einer allfälligen Nachkontrolle festgestellt wird, wird eine Schliessung verfügt.

Konsequente Umsetzung der Schutzkonzepte sehr wichtig

«Die epidemiologische Lage in der Coronakrise verbessert sich trotz einschneidender Massnahmen nicht wesentlich. Umso wichtiger ist die konsequente Umsetzung der erforderlichen Schutzkonzepte», heisst es in der Medienmitteilung. Sämtliche Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben müssten ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Die Schutzkonzepte seien nicht bewilligungspflichtig, müssten aber im Falle einer Kontrolle durch das kantonale Arbeitsinspektorat vorgewiesen werden können.

«Stellt das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle Verfehlungen fest, wird der entsprechende Betrieb gemahnt», so die Kantonskanzlei weiter. «Sind bei einer Nachkontrolle noch immer Lücken bei der Umsetzung vorhanden, ist das kantonale Arbeitsinspektorat berechtigt, die umgehende Schliessung des Betriebes zu verfügen.» Dies sei nun deshalb geschehen.