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Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hat in einem Interview mit der «Schweiz am Wochenende» den Waadtländer Richter kritisiert, der zwölf Klimaaktivisten aus ideologischen Gründen freigesprochen hat. Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht der Universität St. Gallen, war bei der Lektüre schockiert und antwortet Niggli mit diesem Gastkommentar.
Professor Marcel Niggli hat in einem Interview mit mehr oder weniger deutlichen Worten die Entlassung eines Waadtländer Richters gefordert. Dieser hatte Klimaaktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil ihre Tat durch eine Notstandssituation (den «Klimanotstand») gerechtfertigt sei. Damit strapazierte der Richter den Wortlaut des Strafgesetzes und stellte sich auch gegen die bisherige Gerichtspraxis. Man kann das Urteil daher zu Recht als schwer nachvollziehbar kritisieren und hierin eine Orientierung am Zeitgeist sehen.
Legitime öffentliche Kritik an einem Urteil mit der Forderung nach Entlassung des Richters zu verknüpfen geht hingegen entschieden zu weit. Eine solche Forderung sägt an einer tragenden Säule des Rechtsstaats. Gegen Fehlurteile sieht der Rechtsstaat selber funktionierende Korrekturmechanismen vor. Das Urteil kann von der Staatsanwaltschaft ans Kantonsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden; das wird wohl auch geschehen.
Doch nicht nur die Forderung nach Entlassung des Richters ist unhaltbar, auch der Vergleich mit dem Nationalsozialismus, den Niggli bemüht. In der Tat war es Kennzeichen der deutschen Justiz nach 1933, dass sie flächendeckend die Ideologie über den Wortlaut des Gesetzes stellte. Viele Richter taten dies aber nicht aus innerer Überzeugung, sondern weil sie real mit ihrer Entlassung rechnen mussten. Das «Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» von 1933 erlaubte es, jüdische und politisch unliebsame Richter aus dem Amt zu entfernen. Wenn heute die Entlassung eines Richters wegen einem einzelnen Fehlurteil verlangt wird, dann bedeutet dies nichts anderes als ein Teufelchen mit dem Beelzebub zu vertreiben.
* Benjamin Schindler ist Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen