Wegen Corona-Virus: Einige Kantone strecken die Frist zur Abgabe der Steuererklärung

In der aktuellen Situation zeigen sich viele Steuerämter kulant, was die Abgabe der Steuererklärung Ende März betrifft. Die Vorgehensweisen sind dabei aber verschieden.

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Viele Kantone sind kulant, was das Einreichen der Steuererklärung betrifft.

Viele Kantone sind kulant, was das Einreichen der Steuererklärung betrifft.

Nicole Nars-Zimmer (niz) / BLZ

(agl) Basel-Stadt und Zürich teilten es am Donnerstag mit, beide Kantone erstrecken die Frist bis Ende Mai. Zürich allerdings nur für natürliche Personen. «Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen», schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Ebenfalls wolle man berücksichtigen, dass viele Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen hätten und nur noch per Telefon Auskünfte erteilen.

Auch der Kanton St.Gallen erstreckt die Frist für Nicht-Erwerbstätige sowie unselbständig Erwerbende bis am 31. Mai, heisst es auf Anfrage von CH Media. Der Kanton Solothurn geht noch einen Schritt weiter und erstreckt die Frist für natürliche Personen sogar bis Ende Juli. Die Steuerpflichtigen seien jedoch dennoch dazu angehalten, die Steuererklärung zeitnah einzureichen, «um einen konstanten Veranlagungsprozess zu ermöglichen», wie das Steueramt mitteilt.

Im Kanton Baselland bleibt hingegen der 31. März Abgabetermin. Auch die Baselbieter Regierung will aber Rücksicht auf Private und KMU nehmen, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Engpässe geraten könnten, wie diese am Mittwoch mitteilte. Deshalb würden derzeit keine Mahnungen oder Betreibungsbegehren wegen Steuerschulden zugestellt.