Wolfsschäden
Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Bündner Jungwölfe dürfen nicht abgeschossen werden

Der Kanton Graubünden darf drei Jungwölfe aus dem Stagias-Rudel nicht abschiessen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Strittig war, ob die Mindestzahl gerissener Schafe bereits erreicht ist.

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Die Jungwölfe des Bündner Stagias-Rudel dürfen laut dem Bundesverwaltungsgericht vorerst am Leben bleiben. (Symbolbild)

Die Jungwölfe des Bündner Stagias-Rudel dürfen laut dem Bundesverwaltungsgericht vorerst am Leben bleiben. (Symbolbild)

Keystone

Vergangenen Sommer rissen Wölfe das Stagias-Rudel oberhalb von Disentis an vier verschiedenen Tagen insgesamt elf Schafe. Der Kanton Graubünden stellte daraufhin beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Gesuch für den Abschuss von drei Jungtieren, blitzte dort aber ab. Nun scheiterte der Kanton mit seiner Beschwerde auch beim Bundesverwaltungsgericht, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht.

Strittig war in dem Beschwerdeverfahren, ob der Mindestschaden von zehn gerissenen Schafen, welche für den Abschuss nötig ist, gegeben war. Dies hängt wiederum davon ab, wo die Schafe erlegt wurden. Werden sie ausserhalb der geschützten Weidefläche gerissen, dann zählen sie nicht für den Schaden. Das Bafu und der Kanton Graubünden hatten dabei die als geschützt geltende Fläche unterschiedlich berechnet. So kam das Bundesamt für Umwelt nur auf acht gerissene Schafe.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil zwar fest, dass es keine gefestigte Methode für die Berechnung der geschützten Weidefläche gibt. Schliesslich stütze es aber die Argumentation des Bafu, wonach zwei gerissene Schafe im konkreten Fall nicht angerechnet werden können. Gleichzeitig zeigte das Gericht Verständnis dafür, dass der betroffene Tierhalter stark vom Wolfsrudel beeinträchtigt wurde. Dieser kann das Urteil nun noch beim Bundesgericht anfechten. (dpo)