Tierschutz
Wegen Tierquälerei: Staatsanwaltschaft fordert unbedingte Gefängnisstrafe

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen 58-jährigen Tierhalter Anklage unter anderem wegen Tierquälerei erhoben. Sie beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten.

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In einem Betrieb in Oftringen AG hatte die Polizei im Februar mehrere schlecht gehaltene oder bereits tote Tiere entdeckt.

In einem Betrieb in Oftringen AG hatte die Polizei im Februar mehrere schlecht gehaltene oder bereits tote Tiere entdeckt.

Handout Kantonspolizei Aargau

(phh/rwa) Dem mittlerweile 58-jährigen Beschuldigten wird unter anderem mehrfache vorsätzliche und mehrfache fahrlässige Tierquälerei sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilte. Der Mann soll im April 2019 bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes den Kontrolleuren den Zugang zum Stall der Legehennen verwehrt und ihnen mit einem Holzknüppel gedroht haben.

Die Vorwürfe der Tierquälerei beziehen sich auf die gesamte Tierhaltung des Beschuldigten: auf die Schaf- und Ziegenhaltung, die Hühnerhaltung und auch auf die Haltung der Haustiere.

Glasscherben und Drahtgeflechte im Gehege

Bei einer polizeilichen Kontrolle im Februar wurden etliche tote und zum Teil in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere aufgefunden. Im Gehege der Schafe und Ziegen hätten geeignete Einrichtungen für die Fütterung gefehlt. Die vorhandenen Krippen waren zum Teil mit Mist gefüllt.

Zudem habe die Polizei im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte gefunden. Ein Schaf sei qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern habe weder Wasser, Futter noch genügend geeignete Nester für Legehennen zur Verfügung gestanden. Selbst die Hunde und Katzen des Beschuldigten wurden in einem stark vernachlässigten Zustand vorgefunden.

Tierhalter wegen Pflege der Mutter überfordert

Angeklagt sind zudem auch Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die der Veterinärdienst im Frühling und Sommer 2019 feststellte: unter anderem Vernachlässigung der Wollschafe, weil sie trotz Verfügung des Veterinärdienstes über längere Zeit und bei sommerlichen Temperaturen nicht geschoren worden waren. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten deswegen im November 2019 per Strafbefehl verurteilt, wogegen er Einsprache erhoben hat.

Gemäss Staatsanwaltschaft machte der Mann geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.

Der 58-Jährige ist wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine Busse von 3000 Franken. Es gilt die Unschuldsvermutung.