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Raketen und Vulkane sind fester Bestandteil des Nationalfeiertags, können aber für Mensch und Tier gefährlich werden. Tierschützer und die Beratungsstelle für Brandverhütung geben Sicherheits-Tipps.
Der 1. August wird laut Wetterbericht trüb und immer mal wieder nass. Feuerwerk-Fans dürfte das aber nicht davon abhalten, in trockenen Momenten dennoch zur Rakete oder zum Vulkan zu greifen. Der Schweizer Tierschutz (STS) und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) geben darum auch dieses Jahr Auskunft, wie man den Nationalfeiertag für Mensch und Tier möglichst sicher und hinnehmbar gestalten kann.
Grundsätzlich gilt laut dem Schweizer Tierschutz, beim Feiern Rücksicht auf die Tiere zu nehmen. So soll bei grossen 1. August-Feuern im Voraus ein Schutzzaun aufgestellt werden, damit sich keine Kleintiere im Holz nicht verstecken können. Haustierbesitzern raten die Tierschützer, Vierbeiner am Nationalfeiertag nicht alleine zu lassen und für eine ruhige Atmosphäre zu sorgen. «Wer selber ruhig und gelassen bleibt, signalisiert seinem Tier: Nur keine Panik», schreibt der STS in einer Mitteilung.
Wenn draussen gefeiert wird, sollen Fenster und Läden geschlossen bleiben. Auch eine gewohnte Geräuschkulisse von Fernseher und Radio könne zur Beruhigung der Situation helfen, so der Tierschutz. Um Wild- und Nutztiere zu schützen, soll Feuerwerk zudem nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden.
Feuerwerk zünden kann, wenn man es falsch macht, schnell gefährlich werden. Wie die Beratungsstelle für Brandverhütung schreibt, kommt es jedes Jahr zu mehreren Dutzend Verbrennungen und Gehörschäden. Um das zu vermeiden, gilt es Verschiedenes zu beachten. Schon beim Kauf solle man sich über die richtige Handhabung informieren, beim Anzünden dann zwingend den Sicherheitsabstand einhalten. Raketen sollen aus fest verankerten Rohren gestartet werden. Nicht geeignet sind laut der BFB Flaschen. Auch in die Erde stecken oder in der Hand halten soll man Raketen nicht.
Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Und man soll nicht versuchen, ihn erneut anzuzünden. Von Basteleien an den Feuerwerkskörpern rät die BFB ebenfalls dringend ab. «Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sollten unbedingt vermieden werden», heisst es in der Mitteilung. Zuletzt gilt es, zum Kühlen von Verbrennungen oder zum Löschen stets Wasser bereitzustellen.
Verschiedene Schweizer Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren ein Feuerwerksverbot erlassen. So dürfen in den Bündner Gemeinden Davos und Klosters zum Wohl von Tier und Natur während des ganzen Jahres keine Raketen angezündet werden.
Seit langem gibt es bereits ein Verbot in der Thuner Altstadt. Dieses Jahr hat neu auch Bern nachgezogen. Hauptsächlich geht es hier allerdings darum, das Weltkulturerbe in der Altstadt zu schützen.