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Das Bundesgericht richtet seinen Betrieb auf prioritäre Aufgaben aus. Die Fristen in laufenden Verfahren werden bis zum 19. April ausgesetzt.
(rwa) Welche Aufgaben in den sieben Abteilungen des Bundesgerichts und seinen Verwaltungsdiensten als prioritär gelten, wird gegenwärtig intern festgelegt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Rechtsschutz bleibe aber in allen dringenden Angelegenheiten wie im Zusammenhang mit Haftsachen, Erwachsenen- und Kindesschutz und vorsorgliche Massnahmen uneingeschränkt gewährleistet.
Für laufende Verfahren hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichts einen Fristenstillstand ab heute bis vorerst zum 19. April angeordnet. Gleichzeitig unterstützt das Bundesgericht den Vorschlag, dass der Bundesrat für gesetzliche, behördliche und richterlich bestimmte Fristen eine gesamtschweizerische Regelung erlässt.