Bundesanwalt Lauber reicht Beschwerde gegen Lohnkürzung ein

Bundesanwalt Michael Lauber hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Dies, nachdem die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eine Lohnkürzung verfügte.

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Bundesanwalt Michael Lauber hat am Dienstag Beschwerde gegen die verhängten Disziplinarmassnahmen eingereicht.

Bundesanwalt Michael Lauber hat am Dienstag Beschwerde gegen die verhängten Disziplinarmassnahmen eingereicht.

Keystone

(agl) Den Entscheid teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage von CH Media mit. Sie bestätigte Informationen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Lauber und seine Rechtsvertretung hatten die Beschwerde am Dienstag eingereicht. Der Entscheid der Aufsichtsbehörde stelle keinen abschliessenden Befund dar und müsse einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, schreibt die Bundesanwaltschaft weiter.

Die Aufsichtsbehörde kündigte Anfang März an, Lauber während eines Jahres den Lohn um acht Prozent oder rund 24'000 Franken zu kürzen. Dieser habe «verschiedene Amtspflichten verletzt», «mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert».

Bereits Ende März kündigte Lauber in einer Stellungnahme an, den Entscheid anzufechten. Die Vorwürfe an ihn durch die Aufsichtsbehörde seien «konstruiert», schrieb er. Auslöser der Untersuchung waren Laubers nicht protokollierte Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino.