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Er ist einer der mächtigsten Wirtschaftsführer der Welt: In Basel ist François Villeroy de Galhau Opfer einer Attacke geworden. Das hat die französische Nationalbank nun bestätigt.
Die Polizeimeldung ist nüchtern abgehalten: «Kurz vor 18.30 Uhr, wurde am Centralbahnplatz bei den Tramgeleisen ein 63-jähriger Mann angegriffen. Er wurde dabei verletzt», schrieb die Basler Staatsanwaltschaft im Juni. Dabei schlug der Täter dem Mann laut Meldung mit «einem Gegenstand» auf den Kopf. Passanten griffen ein und konnten den Täter bis zur Festnahme festhalten.
Nun schreiben die Portale der TA-Medien, dass es sich beim besagten Gegenstand um einen Hammer handelte und beim Opfer um François Villeroy de Galhau. Dieser ist Gouverneur der Banque de France, also französischer Nationalbank-Direktor. Am Mittwoch bestätigte die Nationalbank gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP, es habe einen «einzelnen Vorfall» gegeben, der jedoch «ohne Konsequenzen» geblieben sei.
Der 63-Jährige soll gemäss Recherchen von Tamedia nach einem Jahrestreffen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel auf offener Strasse attackiert worden sein. Der 39-jährige mutmassliche Täter befindet sich seither in Untersuchungshaft.
In diesem Zusammenhang musste sich bereits das Bundesgericht mit dem Fall befassen. Der mutmassliche Täter forderte vom Bundesgericht, er müsse sofort aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.
Im Urteil steht, der Mann sei festgenommen worden, weil er «einer international bekannten Persönlichkeit von hinten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen» habe. Auch ein «politischer oder ideologischer Hintergrund» der Tat ist laut dem Bundesgericht denkbar.
Das Bundesgericht erwähnte ebenfalls, diverse Indizien würden darauf hinweisen, dass der Mann «psychisch krank sein könnte». Er habe während der Einvernahmen einen «sehr zerstreuten» Eindruck gemacht, erscheine «unberechenbar» und «psychisch auffällig». Ausserdem habe er gemäss eigenen Angaben im Jahr 2014 hauptsächlich wegen Cannabis-Konsums an einem Burnout gelitten und sich deshalb in psychiatrischer Behandlung befunden.
Die Basler Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von CH Media nur, dass ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung läuft. Deshalb könne man «gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis» zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilen. (mg/aka)