Verteidigungsdepartement
Munitionslager Mitholz: Räumungspläne schreiten voran, Unterstützung für die Bevölkerung wird ausgeweitet

Im bernischen Mitholz werden die Pläne für die Räumung des Munitionslagers konkreter. Der Bund startet das erste Baubewilligungsverfahren.

Alice Guldimann
Drucken
Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz müssen ihr Dorf im Jahr 2025 verlassen.

Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz müssen ihr Dorf im Jahr 2025 verlassen.

Keystone

Ende Dezember 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Munitionsrückstände aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz definitiv zu räumen. Für die Bewohner des Dorfes bedeutet das, dass sie für die Zeit der Räumung – über zehn Jahre – ihre Häuser verlassen müssen. Mit dem Fortschreiten der Pläne rückt der Zeitpunkt der Evakuierung immer näher. Am Donnerstag informierte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über die nächsten Schritte.

Gemäss Mitteilung wird noch bis Ende September ein militärisches Plangenehmigungsverfahren (MPV) für die Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen der Räumung eingereicht. Das entspricht einem zivilen Baugenehmigungsverfahren, die entsprechenden Pläne werden öffentlich aufgelegt. So braucht das VBS eine Bewilligung für Schutzmassnahmen im Bahnstollen und für temporäre Waldrodungen. Weiter kündigt das Departement an, die Auswirkungen auf die Umwelt mit einem vierteljährlichen Wassermonitoring zu überwachen.

Eigentliche Räumung wird 10 Jahre dauern

Mit der Terminplanung bestätigt das VBS zudem die Meilensteine, wie sie in der Variantenevaluation vorgesehen waren. Demnach müssen ab 2025 erste Häuser geräumt werden, damit ab 2026 die Schutzbauten für Strasse und Bahn erstellt werden können. Bis 2030 müssen dann alle Bewohnerinnen und Bewohner aus der Gefahrenzone an einen sicheren Ort umziehen. Die eigentliche Räumung der Munitionsrückstände soll dann 2031 beginnen und dürfte rund zehn Jahre dauern.

Für die Zeit der Räumung sieht das VBS ein Konzept mit verschiedenen Sicherheitszonen vor, die mittels Risikoanalyse bestimmt werden. In einem Schalenmodell werden so die Nutzungsbeschränkungen festgelegt. «Je kleiner die Distanz zur Munitionsanlage, desto einschneidender werden für die einzelnen Zonen die zwingend durchzusetzenden Massnahmen sein», schreibt das VBS. Klar ist, dass die Bewohner der inneren Sicherheitszonen ihre Häuser verlassen müssen.

Hilfsangebote für Bevölkerung erweitert

Für die umliegenden Gefahrenzonen wird gemäss dem VBS geprüft, ob sie beispielsweise ganztägig für das Wohnen – allenfalls mit Einschränkungen – oder temporär für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nutzbar gemacht werden können. Ein entsprechendes Konzept mit einem konkreten Evakuationsperimeter soll im zweiten Quartal 2022 vorgelegt werden.

Die Bewertung der Mitholzer Liegenschaften wird gemäss VBS Ende Jahr abgeschlossen sein. Auf deren Basis erhalten die Besitzer dann ein Angebot für eine individuelle Entschädigung. Ab dem 1. Oktober stehe der Bevölkerung zudem ein erweitertes Unterstützungsangebot zur Verfügung, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen werde ihnen Hilfe in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Arbeit, Notlagen und Wohnen sowie Unterstützung zu Hause angeboten.