Der Versichertenschutz soll gestärkt werden. Anders als der Bundesrat lehnt es das Parlament aber ab, dass sich alle Versicherer einer Ombudsstelle anschliessen müssen.
Die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und -vermittler soll revidiert werden. Ziel ist es, den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken – wie auch die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer. Der gesetzliche Anpassungsbedarf war im Parlament grundsätzlich unbestritten.
Nichts wissen wollte der Nationalrat dagegen von einer Pflicht für sämtliche Versicherer und Vermittler, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen – wie das der Bundesrat vorschlägt. Am Donnerstag hat auch der Ständerat eine Kehrtwende vollzogen. Er entschied, auf eine allgemeine Ombudspflicht zu verzichten. Mit einer letzten Differenz geht das Geschäft nun wieder an den Nationalrat.
Die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes sieht vor, dass finanziell angeschlagene Versicherungsunternehmen künftig saniert werden können. Heute besteht faktisch ein Zwang zur Konkurseröffnung. Zudem sollen die Kunden neu kategorisiert werden. Dadurch können Versicherer von Aufsichtserleichterungen profitieren, wenn sie professionelle Kunden als Vertragspartner haben, die keinen besonderen Schutz benötigen.
Dazu sind für Versicherungsvermittler besondere Vorschriften geplant, um Interessenskonflikte zu vermeiden und mehr Transparenz bei der Offenlegung von Entschädigung zu schaffen. Auch sollen für bestimmte Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter künftig spezielle Verhaltens- und Informationspflichten gelten. (abi/rwa)