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Der Nationalrat löst die Handbremse: Auf Schweizer Strassen sollen weniger strenge Gesetze gelten – auch wenn es um Raser geht. Zum Ärger der Linken. Sie sehen darin eine «Machtdemonstration der Autolobby».
Geht es um Autos, Strassen und Raser gehen die Wogen hoch. Das war auch am Mittwoch bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes so. Für Zündstoff sorgten die Lockerungen auf Schweizer Strassen, die der Bundesrat vorschlägt. Im Fokus steht dabei Via Sicura. Einst eingeführt, um die Zahl der Toten auf Strassen zu reduzieren, ist die Reform in den letzten Jahren zusehends unter Beschuss geraten. Die Kritik: Die starren Grenzwerte im Raserartikel führen zu unverhältnismässigen Strafen.
Handlungsbedarf ortet auch der Nationalrat. «Bei Via Sicura hat man übers Ziel hinausgeschossen», erklärte Philipp Bregy (Mitte/VS) im Namen der Kommission. Es gehe nicht um den Abbau der Verkehrssicherheit. Auch Thomas Hurter (SVP/SH) versicherte: Raser würden dadurch nicht geschützt.
Allerdings möchte die bürgerliche Mehrheit Gerichten und Behörden mehr Ermessensspielraum einräumen. Diese sollen prüfen, welche Strafen im konkreten Fall angemessen ist. Nicht angetastet wird die Maximalstrafe von 4 Jahren für Raserdelikte.
Die Grünen liefen Sturm gegen die Pläne. Das Parlament sende ein «bedenkliches Signal» an Raser und Opfer aus, betonte Marionna Schlatter (Grüne/ZH). Für sie ist die Reform «eine Machtdemonstration der Autolobby – ohne Rücksicht auf Tote und Verletzte». Mit der Revision würden dem Raserartikel die «Zähne gezogen».
Dieser Aufforderung wollte die vorberatende Kommission mehr als nachkommen. So schlug sie in einem zentralen Punkt vor, gar einen Schritt weiterzugehen als der Bundesrat. Bei Raserdelikten sollte der Führerausweis nur noch für mindestens 6 Monate entzogen werden. Heute sind es 24 Monate. Der Nationalrat schwenkte am Ende auf die Linie des Bundesrates um. Er entschied sich mit 94 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Mindestdauer von 12 Monaten.
Der Entzug des Führerausweises sei die «wirksamste präventive Massnahmen» gegen Rasen, argumentierte Jon Pult (SP/GR). Es gehe dabei nie um «Bagatellen». Kein Autofahrer, « der bei Trost ist», fahre in einer 30er-Zone mit 70 Stundenkilometern. Auch Barbara Schaffner (GLP/ZH) erklärte, eine Senkung auf einen Viertel gehe «definitiv» zu weit.
Ganz aufheben möchten Bundesrat und Nationalrat die gesetzlich vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für Raserdelikte. Auch soll es keine Atemalkohol-Wegfahrsperren und Blackboxes in Autos geben, um Daten aufzuzeichnen. Diese Massnahmen standen bislang im Gesetz, wurden aber von den Kantonen nicht umgesetzt.
Knapp zugestimmt hat der Nationalrat Strafmilderungen für Blaulichtfahrer, die im Einsatz aus «dringlichen oder taktischen Gründen» die Maximalgeschwindigkeit überschreiten. Neu soll bei ihnen nur die Differenz zur für den Einsatz angewendeten Geschwindigkeit berücksichtigt werden. Skeptisch war Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga: «Rasergeschwindigkeiten müssen auch mit Blaulicht Tabu bleiben.»
Die Bundesrätin befand sich generell in einer etwas verzwickten Lage. Die Idee für mildere Raserstrafen stammt nicht von ihr. Dazu wurde sie vom Parlament verknurrt. Einen Seitenhieb konnte sie sich in der Debatte nicht verkneifen. Die Bilanz von Via Sicura sei gut, versicherte die Bundesrätin. Gemäss einer Evaluation hätten zwischen 2013 und 2015 mindestens 100 Schwerstverunfallte im Strassenverkehr verhindert werden können. «Stellen Sie sich das vor, hundert Schwerstverunfallte», rief Sommaruga in den Saal.
Ein Herz zeigt der Nationalrat auch für Neulenker. Ihre Probezeit soll nur noch dann verlängert werden, wenn der Lenker seinen Führerausweis wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung abgeben muss. Auch soll das Billett auf Probe nur noch eingezogen werden, wenn der Lenker während der Probezeit eine zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat. Heute ist dies bereits bei einer leichten Widerhandlung der Fall.
Auch befürwortet der Nationalrat die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen. Damit könnten Autorennen zukünftig auch in der Schweiz stattfinden. Nach einem schweren Unfall beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans im Jahr 1955, bei dem über 80 Menschen ums Leben kamen, gilt hierzulande ein Verbot.
Weniger zu reden gaben andere Elemente der Revision. So soll etwa das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglicht werden. Der Bundesrat möchte deshalb festlegen, inwieweit Autolenker von ihren Pflichten entlastet und in welchem Rahmen sogenannte führerlose Autos mit einem Automatisierungssystem zugelassen werden können. Die Fahrzeuge sollen auf definierten Einzelstrecken verkehren. Der Bund erhielte zudem die Möglichkeit, Versuche mit automatisierten Autos zu bewilligen und finanziell zu unterstützen.