Startseite
Nachrichten
Schweiz (Nachrichten)
Nachdem das Parlament Cannabis-Versuche beschlossen hat, will der Bundesrat auch seine Drogenpolitik entsprechend anpassen. Einst wirksame Rezepte taugten im Kampf gegen neue Drogen nicht mehr.
Eben hat sich das Parlament für Cannabis-Versuche ausgesprochen. Ab Mitte Mai dürfen interessierte Städte damit beginnen. Nun macht der Bundesrat einen nächsten Schritt: Er will diesen kontrollierten, auf Erfahrungen beruhenden Ansatz, der zwischen medizinischer und nicht medizinischer Anwendung von Betäubungsmitteln unterscheidet, ausweiten. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Drogenpolitik für die kommenden zehn Jahre entsprechend angepasst. Konkret soll die künftige Drogenpolitik der Schweiz vermehrt auf Freizeitdrogen ausgerichtet werden, die vor allem Jugendliche betreffen.
Dazu schlägt der Bundesrat 21 Massnahmen vor. Laut BAG soll etwa die Gesundheitsförderung und Prävention in der frühen Kindheit verstärkt werden, ebenso Frühinterventionsmassnahmen zur Verringerung des Suchtrisikos bei Jugendlichen. Um Veränderungen auf dem Drogenmarkt und neue Konsumtendenzen frühzeitig erkennen zu können, will das BAG sodann ein Monitoring neuer psychoaktiver Substanzen entwickeln. Dies nicht zuletzt als Reaktion auf immer mehr Todesfälle in Europa durch den Konsum synthetischer Drogen und illegal erworbener Medikamente.
Schliesslich will der Bund die Vor- und Nachteile des Sanktionssystems prüfen. «Denn Strafmassnahmen haben kaum eine abschreckende Wirkung auf die Konsumentinnen und Konsumenten», schreibt das Bundesamt für Gesundheit. Doch stellten diese ein Hindernis für die Betreuung und Resozialisierung von Suchtbetroffenen dar.
Seit der Auflösung der offenen Drogenszenen in den 1990er-Jahren habe sich der Drogenkonsum stark verändert, schreibt das BAG weiter. Ansätze, die sich im Umgang mit der Heroinproblematik bewährt hätten, liessen sich aber nur bedingt auf den Konsum von Cannabis und anderer Freizeitdrogen wie Kokain oder Ecstasy übertragen. Der nun vom Bundesrat verabschiedete Bericht geht zurück auf einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss von alt Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG).