Urteil
Bundesgericht weist Beschwerden gegen Windpark in Sainte-Croix ab

Grosser Erfolg für das Windpark-Projekt Sainte-Croix (VD): Das Bundesgericht hat verschiedene Beschwerden in wesentlichen Punkten abgewiesen und die Vorinstanzen bestätigt.

Drucken
In Sainte-Croix soll ein Windpark mit sechs 150 Meter hohen Windrädern entstehen. (Symbolbild)

In Sainte-Croix soll ein Windpark mit sechs 150 Meter hohen Windrädern entstehen. (Symbolbild)

Keystone

(abi) Es klingt wie eine endlose Geschichte: Der Windpark im Waadtländer Jura ist seit über 20 Jahren durch Einsprachen und Rekurse von verschiedenen Seiten blockiert. Zuletzt hatte das Waadtländer Kantonsgericht Ende 2018 darüber geurteilt. Trotz Zugeständnissen zogen unter anderem die Umweltorganisationen BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra sowie die Vereinigung für den Schutz von Gittaz und Mont-des-Cerfs den Fall weiter ans Bundesgericht.

Dieses hat nun geurteilt und den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt weitestgehend bestätigt, wie das Bundesgericht am Mittwoch mitteilte. Es wies die Beschwerden in wesentlichen Punkten ab und gewichtet damit das Energiegesetz höher als den Landschaftsschutz. «Das Energiegesetz legt fest, dass Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich einem nationalen Interesse dienen», heisst es in der Mitteilung.

Einwände gegen Standort erfolglos

Allerdings müssen die Baubewilligung und die Genehmigung des Nutzungsplans mit «zwei geringfügigen zusätzlichen Auflagen» ergänzt werden. Dabei geht es um den Schutz der Brut- und Zugvögel. So muss beispielsweise eine Strasse im Winter zwei Monate länger geschlossen bleiben, um die Ruhe zu gewährleisten.

Erfolglos blieben dagegen Einwände gegen den fraglichen Standort mit Blick auf den Natur- und Heimatschutz. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung seien «gewisse Beeinträchtigungen» schutzwürdiger Lebensräume zulässig, soweit sie unvermeidbar sind, die Anlage ein überwiegendes öffentliches Interesse erfülle und nicht an einem anderen Standort realisiert werden könne, schreibt das Bundesgericht. Auch eine Beanstandung der Baubewilligung lehnte es ab.

Das Windpark-Projekt Sainte-Croix umfasst sechs rund 150 Meter hohe Windenergieanlagen im Gebiet Mont-des Cerfs und Gittaz-Dessus und soll jährlich 20 bis 26 GWh Strom produzieren.

BGR-Urteil 1C_657/2018