Urnengang
Neue Beschwerde gegen Abstimmung zum Anti-Terror-Gesetz

Ein ehemaliger Bundesrichter reicht Beschwerde gegen die Abstimmung zum Anti-Terrorismus-Gesetz ein. Damit gehört er zu einer Reihe von bekannten Juristen, die eine Verschiebung des Urnengangs fordern.

Gerhard Lob
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Niccolò Raselli (SP) amtete von 1995 bis 2012 als Bundesrichter. (Archivbild)

Niccolò Raselli (SP) amtete von 1995 bis 2012 als Bundesrichter. (Archivbild)

Keystone

Niccolò Raselli, ehemaliger Bundesrichter beim Bundesgericht, begründet seine Beschwerde damit, dass die Bundesbehörden falsche Informationen in Bezug auf die Vorlage zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gegeben hätten. Dies berichtet die Tessiner Tageszeitung «La Regione» in ihrer Ausgabe vom Dienstag.

Mit der Beschwerde will er aber auch Klarheit in Bezug auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) erreichen, welche im Artikel 77 «bei Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen» als Rekursinstanz die Kantonsregierung vorsieht. Die Kantonsregierungen seien aber für Eidgenössische Abstimmungen nicht zuständig, was eine zweite Beschwerde vor Bundesgericht nach sich ziehe.

Bis darüber entschieden sei, habe eine Abstimmung in der Regel schon stattgefunden. Das Bundesgesetz müsse daher geändert werden, damit das Bundesgericht in nützlicher Frist vor der Abstimmung einen Entscheid fällen könne, so Rasellis Forderung.

Bekannte Anwälte fordern Sistierung der Abstimmung

Niccolò Raselli (SP) war Gerichtsschreiber beim Obergericht und Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden und von 1995 bis 2012 Bundesrichter. Er reiht sich mit dieser Beschwerde in den Kreis von bekannten Juristen ein, welche wegen der Informationen im Abstimmungsbüchlein zum Anti-Terror-Gesetz Sturm laufen und eine Verschiebung der Abstimmung fordern.

Im Tessin verlangen bekannte Tessiner Anwälte, dass die Abstimmung über das PMT sistiert wird. Ihre Einsprache begründen sie mit «falscher Information, die von den Behörden zu diesem Gesetz veröffentlicht wurden.» Zu den Unterzeichnern gehört auch Paolo Bernasconi, emeritierter Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität St.Gallen und Ehrendoktor der Universität Zürich.