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An den Zürcher Primarschulen müssen die Kinder keine Masken mehr tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Es gewährte einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung wieder.
Ab sofort gilt für Schülerinnen und Schüler in der Zürcher Primarschule keine Maskenpflicht mehr. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung wieder erteilt – der Kanton hatte diese zuvor entzogen. Betroffen, beziehungsweise befreit davon sind Schulkinder ab der 4. Klasse und 3. Klässler, die in eine Mischklasse mit höherstufigen Schülern gehen, wie das Gericht am Freitag mitteilt.
In der Sache hat das Verwaltungsgericht dagegen nicht entschieden. Es kommt aber zum Schluss, «dass die Bildungsdirektion für die Anordnung einer Maskentragpflicht nicht zuständig gewesen sein dürfte», wie es in der Mitteilung heisst. Dies habe das Gericht bei der Bewertung der Prozesschancen festgestellt und darum die aufschiebende Wirkung wieder erteilt. Die Gerichtskosten muss der Kanton Zürich berappen.
Eigentlich hatten die Zürcher Behörden die Maskenpflicht auf der Primarschule bis zum Beginn der Sommerferien im Juli verlängert. Durch die aufschiebende Wirkung ist sie nun sofort aufgehoben – bis ein Gericht in der Sache über die Beschwerde entschieden hat. Wann dies ist, schreibt das Gericht nicht. In anderen Kantonen wurde die Maskenpflicht an der Primarschule bereits wieder aufgehoben. (mg)