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Der Bundesrat lockert die Kriterien für Ausbildungsgutschriften für Kaderleute der Armee und weitet auch den Kreis der Empfänger aus. Damit will er Karrieren in der Armee attraktiver machen.
(gb.) Bisher waren die Gutschriften für zivile Ausbildungen nur Offizieren und höheren Unteroffizieren vorenthalten. Am Mittwoch hat der Bundesrat aber beschlossen, die Gutschriften auch Unteroffizieren zu gewähren, wie es in einer Mitteilung des Verteidigungsdepartements (VBS) heisst. Die Neuerung tritt am 1. Mai in Kraft.
Zudem müssen die Ausbildungen, für welche es die Gutschriften gibt, nicht mehr zwingend zu einem kantonal oder eidgenössisch anerkannten Abschluss führen. Diese Erfordernis habe den Bezug der Ausbildungsgutschriften in der Praxis bisher erheblich eingeschränkt, heisst es in der Mitteilung weiter. Ferner ist der Verordnung zu entnehmen, dass der Maximalbetrag für eine Ausbildung bei Unteroffizieren 3000 Franken beträgt. Bei Hauptleuten und Subalternoffizieren, welche schon länger von den Gutschriften profitieren, kann der Betrag je nach genauer Funktion bis zu 10'600 Franken gehen.
Die Änderungen gehen auf die Revision des Militärgesetzes zurück, welchem das Parlament im Herbst 2019 zugestimmt hatte. Ziel des Bundesrates ist, die Attraktivität der militärischen Kaderlaufbahn zu erhöhen.