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Der Bund müsse Kriterien und Rechtsgrundlagen bei der Einziehung und Sperrung unrechtmässiger Vermögen aus dem Ausland präzisieren, fordert die Eidgenössische Finanzkontrolle.
In den letzten 20 Jahren wurden in der Schweiz Vermögen in der Höhe von rund zwei Milliarden Dollar von ausländischen Machthabern und politisch exponierten Personen gesperrt, eingezogen und den jeweiligen Ländern zurückerstattet. In den nächsten Jahren dürften Rückerstattungen einer weitere Milliarde folgen, schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Donnerstag publizierten Prüfbericht. Sie hat die Praxis bei der aussenpolitisch heiklen Sperrung und Einziehung von als unrechtmässig erworben eingestuften Vermögen untersucht. Als bekannte Fälle erwähnt die EFK etwa die Vermögenswerte des ehemaligen nigerianischen Präsidenten Sani Abacha oder den Petrobras-Skandal in Brasilien.
Die EFK kritisiert in ihrem Prüfbericht mangelnde Kohärenz bei den Regeln und das Fehlen eindeutiger Rückerstattungskriterien. Das betreffende Bundesgesetz von 2016 enthalte in der Praxis schwer definierbare Begriffe, so beispielsweise das «Versagen des Justizsystems eines Staates». Wichtigste Ermittlungskanäle seien nach wie vor internationale Rechtshilfegesuche. «Als Folge davon existiert weder eine Übersicht über die Fälle noch über die Verwendung der gesperrten Beträge», heisst es in dem EFK-Prüfbericht.
Dabei würden in betroffenen Staaten bisweilen hohe Erwartungen geweckt, die dann angesichts der Verfahrensdauern von bis zu 15 Jahren enttäuscht würden. «Oft hat die Schweiz vorschnell zu viele Ergebnisse versprochen», kommt die EFK in ihrem Bericht zum Schluss. Das Fehlen eindeutiger Kriterien für die Rückerstattung untergrabe damit die Kommunikationsbestrebungen nach aussen.