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Das Bundesgericht verweigert der Steuerverwaltung die Weitergabe von Bankdaten an Russland. Grund dafür ist der Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundene Haltung des Bundesrats.
Die russischen Behörden erhalten von der Schweiz vorerst keine weitere Amtshilfe in einer Steuersache – zumindest bis September. Dies hat das Bundesgericht am Dienstag per Verfügung der Präsidentin der zuständigen Abteilung entschieden. In einer Mitteilung des Gerichts heisst es, es gelte «das Interesse der Schweiz an einer kohärenten Haltung der Bundesbehörden gegenüber der russischen Föderation zu berücksichtigen».
Hintergrund ist ein Verfahren, das 2018 eröffnet wurde. Die zuständige russische Behörde hatte die Schweiz damals um Auskünfte zu Bankkonten gebeten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte die ersuchte Amtshilfe bewilligt und das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Beschwerde dazu abgewiesen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Darauf gelangten betroffene Gesellschaften und eine Privatperson ans Bundesgericht, welches den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nun gekippt hat. Grund für die temporäre Sistierung des Amthilfeverfahrens ist der aktuelle internationale Kontext. Zumindest ein Teil der von der Amtshilfe betroffenen Personen seien ukrainischer Nationalität, schreibt das Bundesgericht. «Die Sistierung des Verfahrens steht im Einklang mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen, ebenso wie mit dem Entscheid des Bundesamtes für Justiz und der Bundesanwaltschaft, Rechtshilfeverfahren in Strafsachen gegenüber Russland bis auf Weiteres auszusetzen», heisst es in der Mitteilung weiter. (gb)