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Für Russland wird es wirtschaftlich immer ungemütlicher. Am Freitag hat der Bundesrat weitere EU-Sanktionen gegen das Land übernommen. Geschwächt wird auch die Ölindustrie.
Der Bundesrat hat sich am Freitag einmal mehr mit dem Krieg in der Ukraine beschäftigt. Auf dem Tisch lagen auch weitere Massnahmen gegenüber Russland. Die Schweizer Landesregierung hat dabei weitere Sanktionspakete der EU übernommen. Die Änderungen treten bereits heute Freitag, 18 Uhr, in Kraft.
«Seit heute sind alle vier Sanktionspakete der EU übernommen und umgesetzt», erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien in Bern. Am härtesten träfen Russland sicherlich der Ausschluss aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift und das Transaktionsverbot der russischen Zentralbank. Parmelin versicherte, dass die Umsetzung der Sanktionen im Einklang mit der Neutralität erfolge.
Nach anfänglichem Zögern hatte der Bundesrat letzten Freitag entschieden, die EU-Sanktionen gegenüber Russland doch zu übernehmen. Zu gross war der innen- wie aussenpolitische Druck geworden.
Konkret betreffen die neuen Sanktionen primär den Güter- und Finanzverkehr. Neu verbietet die Schweiz die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter (so genannte dual-use) nach Russland – und zwar unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender. Allerdings können auch Produkte, die für militärische Zwecke verwendet werden, auch nicht mehr in die Ukraine ausgeführt werden.
Untersagt wird zudem der Export von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. In diesem Zusammenhang verboten wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln.
Nicht mehr zulässig aus der Schweiz ist auch der Export von Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor. Gleiches gilt für Produkte und Technologien, die in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden. Unter ein solches Verbot fallen auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern wie Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen.
Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist neu ebenfalls verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Nicht mehr erlaubt sind auch Transaktionen mit der russischen Zentralbank.
Der Bundesrat hat auch entschieden, die von der EU auf den Sanktionslisten aufgeführten Personen alle zu übernehmen. Damit werden die Vermögen von weiteren Personen mit engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin auch von der Schweiz gesperrt. Auf der Liste finden sich 677 Personen und 53 Firmen.