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Die Grösse von Tierhaltungen soll gemäss Bundesrat nicht beschränkt werden. Als Gegenvorschlag zur Initiative will er Tierwohl-Kriterien für alle Arten in der Verfassung verankern.
Die Initiantinnen der Massentierhaltungsinitiative fordern, dass die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere in die Verfassung aufgenommen und Massentierhaltung verboten wird. Der Bund soll zudem Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und die maximale Gruppengrösse pro Stall festlegen. Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab.
Das Tierschutzrecht verbiete diese schon heute, argumentiert er. Die Gesetzgebung schütze das Wohlergehen der einzelnen Tiere unabhängig von deren Anzahl. Eine Beschränkung der Grösse der Tierhaltungen brächte «keine unmittelbare Verbesserung des Tierwohls», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Ebenfalls ist der Bundesrat dagegen, Bio-Suisse-Richtlinien als Standard in der Verfassung zu verankern. Diese stammten aus dem Jahr 2018 und «wären überholt, wenn sie nach Ablauf der Übergangsfrist von 25 Jahren ihre Wirkung entfalten würden», heisst es in der Mitteilung. Mit dem direkten Gegenvorschlag sollen anstelle der Bio-Suisse-Richtlinien Kriterien «für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, für regelmässigen Auslauf und eine schonende Schlachtung» in der Verfassung aufgenommen werden.
So sollten beispielsweise Schweine zwingend einen eingestreuten Liegebereich erhalten und alle Nutztiere regelmässigen Auslauf haben. Bei der Schlachtung sollen Schmerzen, Leid und Angst «mit allen möglichen und zumutbaren Mitteln» vermieden werden. Den Schutz des Wohlergehens will der Bundesrat - anders als dies die Initiative fordert - nicht nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern als allgemeinen Grundsatz für alle Tierarten festlegen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) reagiert wenig begeistert auf den Vorschlag des Bundesrats. Obwohl die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt habe, sehe dieser weitergehende Vorgaben vor, kritisiert der Verband in einer Mitteilung vom Mittwoch. Dies werde der Marktrealität nicht gerecht und verteuere einseitig die Schweizer Produktion. Weiter stört sich der Bauernverband daran, dass die neuen Bestimmungen nur für die inländische Produktion gelten sollen. «Damit schwächt er die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Produktion weiter.» (agl)