Tiergesundheit
Vogelgrippe: Bund verlängert Massnahmen bis März

Der Bund sorgt sich weiter, dass die Vogelgrippe auch in der Schweiz ausbrechen könnte. Aus diesem Grund verlängert er seine präventiven Massnahmen. In der Schweiz gab es bislang einen Fall.

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In Deutschland verzeichneten die Behörden eine Vielzahl an Fällen der Vogelgrippe. (Symbolbild)

In Deutschland verzeichneten die Behörden eine Vielzahl an Fällen der Vogelgrippe. (Symbolbild)

Keystone

Letzten November war ein Fall von Vogelgrippe in einer Hobby-Geflügelhaltung im zürcherischen Hüntwangen entdeckt worden. Darauf erliessen die Behörden strenge Auflagen, um eine Verschleppung des Virus möglichst zu verhindern. Ausserdem mussten auf dem betroffenen Betrieb alle Vögel eingeschläfert und die Stallungen und Auslaufflächen dekontaminiert werden.

Obwohl sich später herausstellte, dass es sich um einen Einzelfall handelt, verlängert der Bund die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bliebe die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross, begründet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seinen Entscheid in einer Mitteilung vom Freitag.

Keine Gefahr für Menschen

Konkret bedeutet dies: In den Kontrollgebieten von einem Kilometer um die Gewässer darf Geflügel nur unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. In den Beobachtungsgebieten müssen verdächtige Symptome bei den Tieren sofort dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.

Die Vogelgrippe tritt gegenwärtig in fast allen Ländern Europas auf. Diesen Monat wiesen die deutschen Behörden das Virus rund vierzig Kilometer von Schaffhausen entfernt bei einem Mäusebussard nach. Die Vogelgrippe ist keine Gefahr für Menschen. Auch der Konsum von Pouletfleisch und Eiern sei unbedenklich, betont das BLV. (rwa)