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Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) will eine drohende Förderlücke bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien schliessen. Sie hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet.
(abi) Die Vorlage soll das bis 2022 befristete Einspeisevergütungssystem ablösen und durch neue Instrumente weiterführen. Die Kommission hat dem Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie» von Bastien Girod (Grüne/ZH) einstimmig zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Dadurch will sie eine drohende Förderlücke rechtzeitig schliessen. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession damit befassen.
Gemäss Kommission ist die Vorlage als Übergangslösung zu sehen, die Investitionssicherheit schafft und den Zubau der erneuerbaren Energien weiterhin sicherstellt. Denn das Ziel ist klar: Bis 2030 soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um elf Terawattstunden pro Jahr gesteigert werden.
Der Entwurf sehe Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Diese und die Auktionen, die bei der Vergabe von Förderbeiträgen für grosse Photovoltaikanlagen neu möglich sind, ermöglichen gemäss der Urek-N gegenüber dem Einspeisevergütungssystem mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau. Zudem sind die im Entwurf vorgesehenen Fördermassnahmen bis Ende 2030 befristet.