Strom
Förderung von erneuerbaren Energien: Räte nur noch in Detailfragen uneinig

Damit es bei den erneuerbaren Energien nicht zu einer Förderlücke kommt, will das Parlament für alle Technologien eine Einmalvergütung einführen. Uneinigkeit gab es bei der Förderung der Winterstromversorgung.

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Der Ständerat wollte Kraftwerke fördern, die auch im Winter viel Strom produzieren. (Symbolbild)

Der Ständerat wollte Kraftwerke fördern, die auch im Winter viel Strom produzieren. (Symbolbild)

Keystone

In der Sache sind sich National- und Ständerat längst einig: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien soll es vorwärts gehen. Derzeit feilschen die beiden Räte nur noch um Details bei der Änderung des Energiegesetzes, welche die Förderung der Erneuerbaren für die nächsten Jahre sichern soll. Demnach erhalten künftig auch Windenergieanlagen sowie neue Kleinwasserkraftanlagen, Biogasanlagen, Geothermieanlagen und Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt Investitionsbeiträge. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) zurück.

Über die letzten strittigen Punkte wird aber hart gefeilscht. Der Nationalrat hat am Montag einen Artikel zum Winterstrom wieder gestrichen. Mit diesem wollte der Ständerat höhere Beiträge für Anlagen, die einen gewissen Prozentsatz ihres Stroms im Winterhalbjahr produzieren und einspeisen. Damit war die kleine Kammer auch auf einen Kritikpunkt des Bundesrats eingetreten, welcher die Vorlage als lückenhaft kritisiert hatte.

Wer im Winter viel Strom liefert, soll nicht mehr profitieren

«Hier können wir ein Signal setzen, dass wir diese Winterstromlücke angehen wollen», sagte Kurt Egger (Grüne/TG). Er wehrte sich dagegen, dass der Nationalrat diesen Artikel wieder streicht. Egger wollte aber am Prozentsatz schrauben. Statt 25 müssten laut seinem Antrag Wasserkraftwerke 35 Prozent im Winterhalbjahr produzieren und einspeisen, damit sie in den Genuss von höheren Fördergelder kommen. Ansonsten wäre es «klare Bevorteilung von Wasserkraftwerken» gegenüber anderen Technologien, so Egger.

Letztendlich wollte eine Mehrheit der grossen Kammer aber gar nichts wissen von einer solchen Fördermassnahme, egal mit welchem Prozentsatz. Mit 109 zu 82 wurde der entsprechende Passus wieder aus der Vorlage gestrichen. Deutlich auf Linie Ständerat ist der Nationalrat dagegen beim Wasserzins eingeschwenkt. Der Vorschlag aus der kleinen Kammer, dass der Wasserzins bis Ende 2030 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen darf, wurde deutlich angenommen.

Von einer «Überbrückung» sprach Gabriela Suter (SP/AG). Bald beginnen die politischen Arbeiten am Mantelerlass mit neuerlichen Änderungen des Energie- und Stromversorgungsgesetzes. Bis dieses jedoch in Kraft sei, brauche es griffige Lösungen. Die heute gültige Förderung ist befristet bis Ende 2022. Das Geschäft geht nun mit kleineren Differenzen zurück an den Ständerat. (mg/agl)