Startseite
Nachrichten
Schweiz (Nachrichten)
Der Bundesrat hat den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen der Nationalstrassen für 2024 bis 2027 festgelegt. Mit zusätzlichen Kapazitätserweiterungen will er die Siedlungsgebiete entlasten.
Das Schweizer Nationalstrassennetz misst rund 2255 Kilometer. Es wickelt einen Grossteil des privaten Strassenverkehrs und des strassenseitigen Güterverkehrs ab. Um die Infrastruktur auch in Zukunft zu gewährleisten, investiert der Bund laufend in Betrieb, Unterhalt und Anpassungen.
Für den Zeitraum von 2024 bis 2027 beantragt der Bundesrat einen Kredit von rund 8,4 Milliarden Franken. «Das entspricht Ausgaben in der Höhe von rund 2,1 Milliarden Franken pro Jahr», wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern sagte.
Mit rund 1,11 Milliarden Franken jährlich entfällt der grösste Teil des Kredits auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. 539 bis 552 Millionen Franken pro Jahr beanspruchen bauliche Ergänzungen wegen aktualisierten rechtlichen Vorschriften. Die übrigen 434 bis 440 Millionen Franken pro Jahr entfallen laut dem Umwelt- und Verkehrsdepartement (Uvek) auf den Betrieb der Strassen.
Mit den Ausgaben für Unterhalt und Betrieb sorge der Bund dafür, dass Strassen keine Löcher haben, die Anlagen sauber und im Winter von Schnee und Eis befreit sind, so Sommaruga. Darüber hinaus gehörten auch Massnahmen zum Lärmschutz, der Bau von Wildtierpassagen und die Erhöhung der Tunnelsicherheit dazu.
Obwohl der Bund bereits Massnahmen eingeleitet habe, um drohenden Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken, sind die Nationalstrassen heute über weite Teile immer noch stark ausgelastet. «Das ist vor allem in den grossen Städten und Agglomerationen der Fall», sagte die Bundesrätin.
Damit die Autofahrer nicht auf das nachgelagerte Strassennetz ausweichen, seien zusätzliche Erweiterungen nötig. Diese Kapazitätserweiterungen erfolgen im Rahmen des sogenannten strategischen Entwicklungsprogrammes Nationalstrassen. Bis 2030 plant der Bund, Projekte im Umfang von 14,8 Milliarden Franken zu realisieren.
Nun beantragt der Bundesrat einen zusätzlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von rund vier Milliarden Franken. «Damit werden Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlastet», erklärte die Verkehrsministerin. Dieser soll dorthin zurückkehren, wo er hingehöre, nämlich auf die Nationalstrassen.
Konkret soll der Kredit fünf Projekten (N1 Wankdorf – Schönbühl, N1 Schönbühl – Kirchberg, N1 Rosenbergtunnel in SG, N2 Rheintunnel in BS und N4 Fäsenstaubtunnel in SH) zugutekommen, deren Planung weit fortgeschritten sei. Sie sind laut Angaben des Uvek in den nächsten vier Jahren baureif.
Diese Projekte würden von den entsprechenden Regionen mitgetragen und in enger Absprache mit ihnen realisiert, so Sommaruga. Die Erweiterungen würden nicht nur die Siedlungsgebiete aufwerten, sondern dienten nicht zuletzt auch der Verkehrssicherheit: «Starker Durchgangsverkehr in bewohnten Gebieten hat auch Sicherheitsprobleme», sagte die Verkehrsministerin.