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Schweiz (Nachrichten)
Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat gegen den ehemaligen Stadtschreiber der Stadt Frauenfeld Anklage wegen Wahlfälschung erhoben. Er soll Wahlzettel bei den Grossratswahlen letztes Jahr manipuliert haben.
(lex/seb/abi) Im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom 15. März 2020 in der Stadt Frauenfeld hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft ihre Strafuntersuchung abgeschlossen. Basierend auf den Untersuchungserkenntnissen hat sie gegen den ehemaligen Stadtschreiber der Stadt Frauenfeld Anklage erhoben, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Die Anklage erfolgte beim Bezirksgericht Frauenfeld.
Dem ehemaligen Stadtschreiber wird der Tatbestand der qualifizierten Wahlfälschung vorgeworfen. «Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse in der Höhe von 3000 Franken.»
In einer Stellungnahme äusserte der Angeklagte seine Sicht der Dinge: «Ich habe ein reines Gewissen, weshalb ich dem Gerichtsverfahren gelassen entgegenblicke.» Es sei ihm unerklärlich, wie aufgrund der Faktenlage Anklage erhoben werden könne. Und weiter: «Es scheint, als müsse aus rein politischen Gründen zwingend eine Person vor Gericht gezerrt werden, wofür die Hürde in der Schweiz offenbar sehr tief ist.»
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unveränderte Wahlzettel manipuliert zu haben, indem er Wahlzettel der Liste 06 (GLP) vernichtet und durch Wahlzettel der Liste 09 (SVP) ersetzt hatte. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.