Startseite
Nachrichten
Schweiz (Nachrichten)
Sollen Beschuldigte bei der Befragung eines Mitbeschuldigten ausgeschlossen werden können? Darin ist sich das Parlament weiter uneinig. Der Ständerat beharrt darauf, Beschuldigten einen Anwalt zu verwehren, bis sie ihre Aussage gemacht haben.
Darf die Staatsanwaltschaft die Rechte eines Beschuldigten einschränken, damit es zu keinen Absprachen mit anderen Beschuldigten kommt? Ja, findet der Bundesrat. Er möchte die heutigen Teilnahmerechte im Vorverfahren einschränken, bis ein Beschuldigter sich zum Gegenstand der Einvernahme geäussert hat.
Heute sind beschuldigte Personen bei Strafverfahren berechtigt, an allen Beweiserhebungen teilzunehmen – etwa auch an Einvernahmen von Zeugen und im gleichen Verfahren mitbeschuldigte Personen. Besonders bei bandenmässiger Kriminalität stellen die Teilnahmerechte ein grosses Hindernis für die Wahrheitsfindung dar.
Im Parlament stösst dieser Vorschlag trotzdem auf Skepsis. Aus Sicht des Nationalrates ist ein faires Verfahren nicht mehr garantiert. Darauf zimmerte der Ständerat einen Kompromissvorschlag. Die Staatsanwaltschaft soll die beschuldigte Person von der Einvernahme eines Mitbeschuldigten ausschliessen können, solange diese ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist. Auch das überzeugte den Nationalrat nicht.
Der Ständerat hat am Dienstag auf seinem Kompromissvorschlag beharrt. Die vorberatende Kommission modifizierte den fraglichen Passus jedoch leicht, um gewissen Bedenken Rechnung zu tragen, wie Sprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) betonte. Beat Rieder (Mitte/VS) argumentierte vergeblich, es gehe nicht um einen kleinen Eingriff in die Verteidigungsrechte. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat. (rwa)