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Das Stimmgeheimnis soll in der Schweiz auch für Menschen mit einer Sehbehinderung gewahrt sein. Das fordert ein parlamentarischer Vorstoss. Die Lösung: Abstimmungsschablonen.
Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen für die Stimmabgabe die Hilfe einer weiteren Person. Diese muss sie entweder unterstützen oder die Stimme im Namen der Stimmberechtigten abgeben. Damit ist jedoch ihr Wahl- und Abstimmungsgeheimnis nicht gegeben.
Für die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ist das eine untragbare Situation. Sie hat deshalb eine Kommissionsmotion eingereicht. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, den Einsatz von sogenannten Abstimmungsschablonen zu ermöglichen. Darin können standardisierte und angepasste Stimmzettel so eingelegt werden, dass die Betroffenen ihre Stimme unter Wahrung des Stimmgeheimnisses abgeben können. Die Kommission spricht von einer «einfachen und pragmatischen Lösung», die möglichst rasch eingeführt werden soll.
Das sieht auch der Bundesrat so. Er beantragt, die Motion anzunehmen. Er sei bereit, in Absprache mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Voraussetzungen für den Einsatz von Abstimmungsschablonen zu schaffen und deren Finanzierung zu prüfen, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort.
Auch Gemeinden, die sogenannte E-Counting-Systeme verwenden, sollen entsprechende Lösungen entwickeln. Diese scannen die Stimmzettel mit optischen Lesegeräten ein und werten und interpretieren sie dann mithilfe von Software. Bei ihnen braucht es gemäss Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Grundlage auf Bundesebene.
Die Kommission geht davon aus, dass rund 80'000 bis 100'000 Betroffene die Abstimmungsschablonen nutzen werden. Diese kosten aktuell zwischen 35 und 50 Franken. (abi)