Stefan Keller
Kommission: Immunität des ehemaligen Fifa-Ermittlers soll nicht aufgehoben werden

Die zuständige Nationalratskommission will die Immunität des ehemaligen Fifa-Sonderermittlers Stefan Keller nicht aufheben. Sie sieht keine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

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Geht es nach der Nationalratskommission, soll Kellers Immunität nicht aufgehoben werden. (Archivbild)

Geht es nach der Nationalratskommission, soll Kellers Immunität nicht aufgehoben werden. (Archivbild)

Keystone

Ende Mai gab Stefan Keller sein Amt als ausserordentlicher Bundesanwalt ab. Zwei Wochen zuvor hatte das Bundesstrafgericht angeordnet, er dürfe nicht mehr gegen den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino ermitteln. Ausschlaggebend war Kellers Kommunikation nach aussen. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeitschrift «Plädoyer» den Inhalt eines nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preisgegeben zu haben.

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes hatte daraufhin die Aufhebung von Kellers Immunität beantragt und um die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses ersucht, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag heisst. Die Immunitätskommission des Nationalrates entschied sich allerdings einstimmig gegen die Aufhebung der Immunität.

Die Kommission hat Kellers Argumente angehört. In einer Interessenabwägung sei sie zum Schluss gekommen, dass eine Aufhebung nicht angezeigt sei. Das Bestehen von Verfahren vor dem Bundesstrafgericht stelle allein keine geschützte Information dar, weshalb auch keine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliege. «Selbst wenn man zum Schluss käme, dass eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegt, wäre diese so geringfügig, dass sie keine Aufhebung der Immunität rechtfertigen würde», heisst es in der Mitteilung.

Teilt auch die zuständige Ständeratskommission diese Meinung, ist ein Verfahren gegen Keller vom Tisch. Sie berät das Gesuch am 20. September. (agl)