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Sind alle geimpft, die eine Impfung auch wollen, so sollen keine Kapazitätsbeschränkungen mehr an Veranstaltungen gelten. Dies will der Ständerat ins Covid-19-Gesetz schreiben.
Erneut musste sich der Ständerat am Mittwoch über Änderungen am Covid-19-Gesetz beugen. Dabei geht es hauptsächlich um die Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 sowie die Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport. Diese Änderungen waren in der kleinen Kammer grundsätzlich nicht umstritten.
Ebenfalls nahm der Rat zudem einen Zusatz ins Gesetz auf. Dieser will, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden, sobald die erwachsene, impfwillige Bevölkerung geimpft ist. Bundesrat Ueli Maurer sagte, dass der Bundesrat solche Sachen «eigentlich nicht im Gesetz haben will, auch wenn wir gleicher Meinung sind». Mit 31 zu 14 Stimmen wurde der Passus dann doch ins Gesetz geschrieben. Nun muss sich der Nationalrat damit befassen.
Hauchdünn per Stichentscheid vom Ratspräsidenten hat der Ständerat eine Verlängerung der Regelung für tiefe Einkommen bis Ende 2021 abgelehnt. Dabei geht um die prozentuale Höhe der Kurzarbeitsentschädigung. Diese wurde bisher für Personen mit tiefem Einkommen höher angesetzt. Für die Mehrheit und den Bundesrat handelt es sich dabei um eine Ungleichbehandlung. Bundesrat Ueli Maurer warnte den Ständerat aber bereits, dass der Nationalrat wohl auf eine Verlängerung bestehen wird. Das letzte Wort dürfte in dieser Frage also nicht gesprochen sein.
Der Finanzminister betonte in der Diskussion, dass sich die wirtschaftliche Situation mit den Lockerungen derzeit verbessere. Immer noch unklar sei die Lage «im internationalem Flugverkehr, für die Eventbranche und bei der städtischen Hotellerie», so Maurer. Der Bundesrat beobachte die Situation derzeit und verzichte noch auf weitere Unterstützungsmassnahmen. (mg)