Sommersession
Akteneinsicht soll weiterhin kosten: Ständerat will Öffentlichkeitsprinzip nicht stärken

Einsicht in amtliche Dokumente zu verlangen, kann ganz schön ins Geld gehen. Einen Vorstoss, der diese Gebühren abschaffen wollte, wurde im Ständerat abgelehnt.

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Wer Einsicht in amtliche Dokumente nehmen will, muss unter Umständen eine Gebühr dafür bezahlen. (Symbolbild)

Wer Einsicht in amtliche Dokumente nehmen will, muss unter Umständen eine Gebühr dafür bezahlen. (Symbolbild)

Keystone

Deckel zu: Der Ständerat hat ein neues Gesetz, das mehr Transparenz wollte, abgelehnt. Auslöser war eine parlamentarische Initiative der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher. Sie verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen so geändert werden, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung keine Gebühren mehr anfallen.

Kosten soll es nur noch in Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn ein Zugangsgesuch eine äussert aufwendige Bearbeitung durch die Behörden erfordert – also beispielsweise ein Bericht geschwärzt, anonymisiert oder übersetzt werden muss. Aber auch dann soll die Gebühr maximal 2000 Franken betragen.

Im Nationalrat hatte das Anliegen noch eine deutliche Mehrheit gefunden. Nicht so in der kleinen Kammer. Heidi Z'Graggen (Die Mitte/UR) sagte namens der Kommission, dass bereits heute im allergrössten Teil der Gesuche keine Gebühren erhoben werden. Es sei daher fraglich, ob es überhaupt ein Problem gebe, so Z'Graggen. In diejenigen Fällen, in denen eine Gebühr erhoben werde, handle es sich um besonders aufwendige Fälle: «Da wird mit den Gebühren nur der Aufwand gedeckt.» Sie fürchtete, dass ein «Paradigmenwechsel zu einer höheren Anzahl an aufwendigen Gesuchen führt.»

«Transparenz ist eine Stärke unserer Demokratie»

Lisa Mazzone (Grüne/GE) entgegnete darauf, dass diese Gebühr teilweise ein Hemmnis sei. Vor allem Journalisten machen von dieser Möglichkeit der Akteneinsicht Gebrauch. Dabei wurde wiederholt der Vorwurf laut, die Ämter würden bewusst hohe Gebühren ansetzen, damit sich der Aufwand für die Redaktionen nicht lohne. Mazzone warnte davor, dass ohne Abschaffung die Arbeit der Journalisten erschwert werde. «Eine transparente Verwaltung ist eine Stärke unserer Demokratie», sagte Mazzone.

Ähnlich argumentierte auch Hans Stöckli (SP/BE). Es sei zudem auch kein Paradigmenwechsel sondern einfach eine konsequente Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. «Im Kanton Bern hat die Einführung einer solchen Regel auch nicht zu einer Flut an Anfragen geführt», so Stöckli. Die Mehrheit des Ständerats wollte aber nicht einmal auf die Vorlage eintreten. Mit 21 zu 16 Stimmen wurde das Gesetz noch vor der Detailberatung zu den Akten gelegt. Dies auch gegen den Willen des Bundesrats. Jetzt ist der Nationalrat wieder an der Reihe. (mg/abi)