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Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren zum Sommermärchen-Skandal gegen drei frühere Funktionäre des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und der Fifa formal eingestellt. Was bleibt: Ausser Spesen nichts gewesen.
Die Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi erhalten gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil insgesamt rund 705'000 Franken. Diese seien mehrheitlich für die Anwaltskosten, da die Angeklagten «kein prozessuales Verschulden bezüglich der Einleitung oder Durchführung des Strafverfahrens treffe».
Weiter wurde ihnen eine Genugtuung von jeweils 15'000 Franken für «besonders schwere Verletzungen der persönlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung» zugesprochen. Der DFB und der Weltverband Fifa hätten als Privatkläger jedoch keinen Anspruch auf Parteienentschädigung, heisst es.
Zwanziger, Schmidt und Linsi waren wegen Betruges, Niersbach wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagt. Im Kern ging es beim Sommermärchen-Prozess um eine Überweisung des DFB im Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den inzwischen verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus
Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattgefunden hat. Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das schliesslich auf Konten des damaligen Fifa-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist unklar.
Die Beschuldigten hatten den Vorwurf stets bestritten. Die Hauptverhandlung in Bellinzona war am 9. März 2020 eröffnet worden, musste aber acht Tage später wegen der Coronapandemie unterbrochen werden. Am 27. April trat die Verjährung der Vorwürfe ein. Wegen des geplatzten Verfahrens musste der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber heftige Kritik einstecken. (sid/dpo/rwa)