Sicherheit
Ständerat gibt grünes Licht für Cyberkommando

Die Weiterentwicklung der Armee schreitet voran: Nach dem Nationalrat spricht sich auch der Ständerat für ein neues Cyberkommando aus.

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Die Armee will im Bereich Cybersicherheit vorwärts machen.

Die Armee will im Bereich Cybersicherheit vorwärts machen.

Keystone

Gerade tobt wieder ein Krieg in Europa. Und auch die Schweiz will sich fit machen für kommende Konflikte. Dabei sollen auch digitale Angriffe in den Fokus rücken. Die Schweizer Armee will sich für diese neue Bedrohung wappnen und die Cyberabwehr verstärken. Konkret möchte der Bundesrat ein Cyberkommando schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Wichtiger Bestandteil des Kommandos ist das neue Cyberbataillon. Dieses wurde bereits auf Anfang 2022 gebildet.

Dazu müssen etwa das Militärgesetz und die Armeeorganisation angepasst werden. Am Dienstag beugte sich der Ständerat über die Vorlage. Dabei war die Cyber-Sektion komplett unbestritten. Bereits der Nationalrat hatte das ohne grosse Diskussion abgenickt.

Wer ist von Dienstpflicht befreit?

Deutlich umstrittener waren dagegen ein Antrag, bei denen es um die Dienstbefreiung für bestimmte Berufsgruppen ging: So wollte eine Minderheit der Kommission Personen bereits dann von der Dienstpflicht befreien, wenn sie mindestens 50 Prozent einer «unentbehrlichen Tätigkeit» nachgehen – damit sind hauptsächlich Mitarbeitende im Gesundheitswesen gemeint. Die Mehrheit wollte diesen Prozentsatz auf 80 Prozent festlegen.

Für Andrea Gmür (Mitte/LU) würde mit einer solchen tieferen Grenze namens der Kommission die «allgemeine Wehrpflicht untergraben». Mathias Zopfi (Grüne/GL) führte dagegen ins Feld, dass gerade im Gesundheitswesen viele Personen mit einem Pensum von unter 80 Prozent arbeiten und darum hier eine ungerechte Regelung geschaffen werde. Mit 28 zu 11 Stimmen beschloss die kleine Kammer hier aber keine Differenz zu schaffen und es bleibt beim höheren Prozentsatz.

Mehr Unterstützung für zivile Anlässe

Ausserdem will der Bundesrat mit den Änderungen die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee stärken. So sollen neu auch Rekrutinnen und Rekruten eingesetzt werden können. Zudem will die Armee künftig bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung helfen können, auch wenn für sie kein wesentlicher Ausbildungs- oder Übungsnutzen besteht.

Ebenfalls befürwortet die kleine Kammer, dass die Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials von Armeeangehörigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe verbessert wird. Das geschieht, indem die zuständige Stelle des Bundes die Gruppe Verteidigung von sich aus über hängige Strafverfahren informiert.

Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. (mg/abi)