Schweiz dehnt Grenzkontrollen aus und erteilt bis auf Weiteres keine Visa

Wegen dem Corona-Virus dehnt die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf Spanien aus. Diese gelten auch für den Luftverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich sowie aus allen Nicht-Schengen-Staaten. Zudem wird die Erteilung von Visa vorerst ausgesetzt.

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Einreisebeschränkungen, wie hier an der Grenze zu Frankreich, gelten von nun auch für den Luftverkehr.

Einreisebeschränkungen, wie hier an der Grenze zu Frankreich, gelten von nun auch für den Luftverkehr.

Keystone

(dpo) Die Schweiz hat die Einreisebeschränkungen, die bereits für Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich gelten, ab sofort auch auf Spanien ausgedehnt. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Weiterhin erlaubt ist die Einreise aus den fünf Schengen-Staaten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen oder sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiterhin zugelassen.

Die Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen gelten ab sofort auch für den Luftverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich, teilte der Bundesrat weiter mit. Die Grenzkontrollbehörden würden an den Flughäfen entsprechende Dispositive aufbauen. Zudem dürfen Personen aus Risikoländern, die sich auf eine der Ausnahmen berufen können, nur noch an den Flughäfen in Zürich, Genf und Basel einreisen.

Keine Schengenvisa

Auch Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen werden mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten. Gemäss Bundesrat folge die Schweiz dabei der Praxis der anderen Schengen-Staaten. Vorerst wird die Schweiz während 90 Tagen grundsätzlich keine Schengenvisa mehr ausstellen.

Auch nationale Visa würden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Zu diesen zählen etwa visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgern mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz sowie Spezialisten aus dem Gesundheitsbereich.

Diese Massnahmen dienen laut Mitteilung des Bundesrates dazu, die «Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.»