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Über 20 Milliarden Franken coronabedingte Schulden hat die Schweiz gemacht. Diese müssen nun abgebaut werden. Die Frage ist nur wie. Der Nationalrat möchte ein forscheres Tempo anschlagen als der Bundesrat.
Bis Ende Jahr dürfte sich die coronabedingte Verschuldung der Schweiz auf 25 bis 30 Milliarden Franken belaufen. Der Bundesrat möchte die Schulden ganz abbauen. Seiner Ansicht nach sind dafür keine Steuererhöhungen oder Sparprogramme notwendig. Der Bundesrat will den Fehlbetrag mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse abbauen und die Frist für den Schuldenabbau erstrecken. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung.
Der Nationalrat schlägt nun einen anderen Weg vor. Er hat das Gesetz am Mittwoch in mehreren Punkten angepasst. Die Mehrheit möchte die Coronaschulden schon bis 2031 abbauen – vier Jahre früher als der Bundesrat. Dafür soll die abzubauende Summe reduziert werden. Die Hälfte der Schulden sollen mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnet werden.
Angepasst hat der Nationalrat die Vorlage auch in einem anderen Punkt. Er möchte nicht den ganzen Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Höhe von 1,3 Milliarden Franken für den Schuldenabbau einsetzen. Damit wären zwar mehr Mittel für den Abbau zur Verfügung gestanden, jedoch hätte dies eine Kürzung des künftigen ordentlichen Budgets um rund 667 Millionen Franken zur Folge gehabt.
Der Bundesrat bestreitet das. Konkret rechnet er mit Finanzierungsüberschüssen von jährlich rund einer Milliarde Franken, da die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig benötigt werden. Zusammen mit den Zusatzausschüttungen der SNB könnte der Fehlbetrag auf diese Weise innert 11 bis 13 Jahren ausgeglichen werden.
Damit spricht sich der Nationalrat für jene Variante aus, die in der Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Kreisen die grösste Zustimmung erhielt. Trotzdem entschied sich die Landesregierung für das andere Vorgehen.
Sie begründete ihren Schritt damit, da sie «so wenig wie möglich in die bewährte Systematik der Schuldenbremse» eingreifen wolle. Damit soll die Schweiz für künftige Krisen und Herausforderungen gewappnet sein. Auch erachtet der Bundesrat solide öffentliche Finanzen als ein wesentlicher Standortfaktor.
Bundesrat und Parlament hatten für die Jahre 2020 bis 2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern.