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Gelder für humanitäre Organisationen sollen einfacher nach Myanmar fliessen können. Der Bundesrat hat entschieden, dass Ausnahmebewilligungen erteilt werden.
Als Reaktion auf die Machtübernahme durch das Militär hatte die Schweiz Ende März Vertreter des Regimes mit Sanktionen belegt. Zudem legte sie ihre Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen auf Eis und fokussierte sich auf die Nothilfe durch nichtstaatliche Akteure. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Bestimmungen gelockert.
Finanztransaktionen, die für die Arbeit von humanitären Organisationen in dem asiatischen Land bestimmt sind, sollen erleichtert werden. Dafür kann neu beim Bund eine Ausnahmebewilligung beantragt werden, damit Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch an sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen fliessen, wie das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung festhält. Dabei muss aber der Nachweis erbracht werden, dass es zu dieser Zusammenarbeit keine gleichwertige Alternative gibt.
Die Schweiz möchte ihre Engagements fortsetzen, die der Bevölkerung direkt zugutekommen und den Frieden, den Dialog zwischen den Parteien, die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Zivilbevölkerung fördern. Die Schweiz werde alles daran setzen, den Zugang zu gefährdeten Personen in Übereinstimmung mit den humanitären Grundsätzen zu erhalten, heisst es weiter. (rwa)